Hallo,
ich mache als Freiberufler meine Buchhaltung selber und habe in der Vergangenheit immer wieder das Instrument der Ansparabschreibung genutzt, um Gewinne aus besseren Jahren in schlechtere zu verlagern (wie es von Seiten Finanzministerium auch anerkannt wird). So hatte ich in 2007 eine Ansparabschreibung für ein neues KFZ gebildet, sie wurde ohne Nachfrage anerkannt. In der GuV für 2009 habe ich diese gewinnerhöhend aufgelöst. Nun sagt das FA, ab 2007 gibt es diese nicht mehr, sondern es gibt den Investitionsabzugsbetrag (war mir neu). Der muss aber rückwirkend für das Jahr 2007 aufgelöst werden, so dass sich hier für mich die Steuern nachträglich deutlich erhöhen würden, während sie in 2009 geringer wären. Ich habe nachgelesen und fürchte, es ist so. Allerdings ärgere ich mich, dass die Erklärung 2007 so akzeptiert wurde, obwohl ja die Regelung der Ansparabschreibung für dieses Jahr gar nicht mehr galt.
Kann man da was machen?
Danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir dabei nicht helfen, kenne mich in diesem Bereich nicht so gut aus, müsste mich auch erst einlesen. Falls mir was hilfreiches einfällt meld ich mich gerne nochmal.
soweit mir bekannt ist, sind die ESt-Bescheide alle eine sog. „vorläufige Festsetzung“. D. h. änderbar abhängig von rechtskräftigen Grundlagenbescheide. In diesem spezifischen Fall würde ich mich auf die sichere Seite begeben und einen Steuerberater zu Rate ziehen.