Ansparabschreibung 2007?

Hallo,
ich mache als Freiberufler meine Buchhaltung selber und habe in der Vergangenheit immer wieder das Instrument der Ansparabschreibung genutzt, um Gewinne aus besseren Jahren in schlechtere zu verlagern (wie es von Seiten Finanzministerium auch anerkannt wird). So hatte ich in 2007 eine Ansparabschreibung für ein neues KFZ gebildet, sie wurde ohne Nachfrage anerkannt. In der GuV für 2009 habe ich diese gewinnerhöhend aufgelöst. Nun sagt das FA, ab 2007 gibt es diese nicht mehr, sondern es gibt den Investitionsabzugsbetrag (war mir neu). Der muss aber rückwirkend für das Jahr 2007 aufgelöst werden, so dass sich hier für mich die Steuern nachträglich deutlich erhöhen würden, während sie in 2009 geringer wären. Ich habe nachgelesen und fürchte, es ist so. Allerdings ärgere ich mich, dass die Erklärung 2007 so akzeptiert wurde, obwohl ja die Regelung der Ansparabschreibung für dieses Jahr gar nicht mehr galt.
Kann man da was machen?

Danke im Voraus,
Ludwig

Hallo Ludwig,

Danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir dabei nicht helfen, kenne mich in diesem Bereich nicht so gut aus, müsste mich auch erst einlesen. Falls mir was hilfreiches einfällt meld ich mich gerne nochmal.

Ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Hallo Ludwig,
leider keine Ahnung, da das für mich mein Steuerberater macht.
Am besten ebensolche direkt fragen. Viel Erfolg,
Kat

Denke nicht, aber Nachfragen beim FA kostet nichts.

Keine Ahnung tut mir leid.

Hallo Ludwig,

soweit mir bekannt ist, sind die ESt-Bescheide alle eine sog. „vorläufige Festsetzung“. D. h. änderbar abhängig von rechtskräftigen Grundlagenbescheide. In diesem spezifischen Fall würde ich mich auf die sichere Seite begeben und einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Leider kann ich hierzu nicht mehr sagen.

Gruss
Die Tante

Hallo,
ich fürchte auch, dass sich da nichts dran ändern lässt. Vielleicht gibt es ja irgendein „Schlupfloch“, aber das kenne ich nicht.
Lg
Natascha

ich weiss es nicht.
ich haette aber keine grosse hoffnung.