ich habe eine Frage zur Ansparabschreibung: Ein Freiberufler hat eine Ansparabschreibung über drei Jahre laufen, sagen wir, ein Auto und ein PC sollen angeschafft werden. Nun zeichnet sich ab, dass diese Anschaffungen nicht den Preis haben werden, der mal angenommen war. Gibt es Möglichkeiten, an einer laufenden Ansparabschreibung herumzudrehen, damit bei Ablauf der richtige Betrag herauskommt?
Oder wenn ein bestimmter Teil der Anschaffung schon früher getätigt wurde (z. B. man will für seine Fa. ein PC-Netzwerk aufbauen und kauft schon im Jahr davor ein Teil, etwa einen Server, weil sich die günstige Gelegenheit dazu ergeben hat: Kann man diese Anschaffung überhaupt der angesparten Anschaffung zurechnen?
ich habe eine Frage zur Ansparabschreibung: Ein Freiberufler
hat eine Ansparabschreibung über drei Jahre laufen, sagen wir,
ein Auto und ein PC sollen angeschafft werden. Nun zeichnet
sich ab, dass diese Anschaffungen nicht den Preis haben
werden, der mal angenommen war. Gibt es Möglichkeiten, an
einer laufenden Ansparabschreibung herumzudrehen, damit bei
Ablauf der richtige Betrag herauskommt?
Warum? Wenn der Kauf getätigt wird wird die Ansparabschreibung aufgelöst. Überhänge werden wieder dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen, fehlbeträge mindern das zu versteuernde Einkommen.
Oder wenn ein bestimmter Teil der Anschaffung schon früher
getätigt wurde (z. B. man will für seine Fa. ein PC-Netzwerk
aufbauen und kauft schon im Jahr davor ein Teil, etwa einen
Server, weil sich die günstige Gelegenheit dazu ergeben hat:
Kann man diese Anschaffung überhaupt der angesparten
Anschaffung zurechnen?
Es ist nur wichtig, daß die ansparabschreibung für einen anschaffungszweck verwendet wird oder wieder aufgelöst wird. Der mögliche Anschaffungszeit muss nicht am Ende der Abschreibung liegen sondern kann innerhalb des Ansparzeitraumes liegen.
Warum? Wenn der Kauf getätigt wird wird die Ansparabschreibung
aufgelöst. Überhänge werden wieder dem zu versteuernden
Einkommen zugeschlagen, fehlbeträge mindern das zu
versteuernde Einkommen.
Das habe ich verstanden. Nun noch dieses zum Mitmeißeln, als Rechenbeispiel: Geplantes Auto 20.000 Euro. 2 Jahre lang wurden 20 % der Summe ansparabgeschrieben (gibt’s das Verb?). Das Auto, das im vierten Jahr, dem Jahr der Auflösung, gekauft werden wird, kostet aber nur 15.000 Euro. Kann man dann den Betrag der Ansparabschreibung im dritten Jahr nach unten korrigieren, um zu vermeiden, zunächst Steuern zurückzubekommen, die man dann wieder nachzahlen muss?
Oder wenn ein bestimmter Teil der Anschaffung schon früher
getätigt wurde (z. B. man will für seine Fa. ein PC-Netzwerk
aufbauen und kauft schon im Jahr davor ein Teil, etwa einen
Server, weil sich die günstige Gelegenheit dazu ergeben hat:
Kann man diese Anschaffung überhaupt der angesparten
Anschaffung zurechnen?
Es ist nur wichtig, daß die ansparabschreibung für einen
anschaffungszweck verwendet wird oder wieder aufgelöst wird.
Der mögliche Anschaffungszeit muss nicht am Ende der
Abschreibung liegen sondern kann innerhalb des
Ansparzeitraumes liegen.
Warum? Wenn der Kauf getätigt wird wird die Ansparabschreibung
aufgelöst. Überhänge werden wieder dem zu versteuernden
Einkommen zugeschlagen, fehlbeträge mindern das zu
versteuernde Einkommen.
Das habe ich verstanden. Nun noch dieses zum Mitmeißeln, als
Rechenbeispiel: Geplantes Auto 20.000 Euro. 2 Jahre lang
wurden 20 % der Summe ansparabgeschrieben (gibt’s das Verb?).
Das Auto, das im vierten Jahr, dem Jahr der Auflösung, gekauft
werden wird, kostet aber nur 15.000 Euro. Kann man dann den
Betrag der Ansparabschreibung im dritten Jahr nach unten
korrigieren, um zu vermeiden, zunächst Steuern
zurückzubekommen, die man dann wieder nachzahlen muss?
Hallo Claudia,
da Du eine Ansparabschreibung für einen Gegenstand gebildet hast, welcher erst in 4 Jahren angeschafft wird, handelt es sich wohl um eine Existenzgründung.
Da hier kein Strafzuschlag i.H.v. 6% für zu hoch gebildete Ansparsbschreibung anfällt sehe ich eigentlich keinen Grund diese jetzt schon vorzeitig aufzulösen aber machen kannst Du es.
Die Verschiebung kostet dich allerdings bei Auflösung in 2003 statt 2004 zwischen 98€ und 130€ Steuern und bei 2004 statt 2005 zwischen 20€ und 60€ allein Aufgrund der sinkenden Steuersätze (ich hoffe diese richtig im Kopf zu haben).
da Du eine Ansparabschreibung für einen Gegenstand gebildet
hast, welcher erst in 4 Jahren angeschafft wird, handelt es
sich wohl um eine Existenzgründung.
Gerade noch, bin seit 2000 selbständig.
Da hier kein Strafzuschlag i.H.v. 6% für zu hoch gebildete
Ansparsbschreibung anfällt sehe ich eigentlich keinen Grund
diese jetzt schon vorzeitig aufzulösen aber machen kannst Du
es.