Ansparabschreibung als Selbständiger, Nebenkosten

Ich habe folgende Fragen:
1.) Ich habe gelesen, dass man eine Ansparabschreibung als Gewerbetreibender geltend machen kann z.B. für eine teure Maschine die man erst im nächsten Jahr kaufen will. Wie sieht das aus, wenn ich in 2000 neue Räumlichkeiten für die Tätigkeit beziehe (Kellerraum im Eigenheim) und für Einrichtung, Regale, Teppichboden etc. für diesen Raum in 1999 eine Ansparabschreibung geltend machen möchte? Ist dies auch im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung möglich??
2.) In 1999 sind für den Bau des o.g. Eihenheims schon Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notargebühren, etc.) emtstanden sowie die erste Rate für die Grundstücks-/Baukosten. Kann ich diese schon für 1999 anteilig für diesen Kellerraum als Ausgaben für mein Gewerbe angeben?

MfG
Werner

Hi Werner,

ich trau´ mich nicht, Dir ganz konkret zu antworten und empfehle Dir deshalb, diese (sehr spezielle) Situation mit Deinem Steuerberater zu erörten. Selbstverständlich ist die Ansparabschreibung grundsätzlich möglich - allerdings solltest Du Dich VORHER kompetent und VERBINDLICH beraten (betreuen/begleiten) lassen.

Munter bleiben

Hubert

Hallo Werner,

vielleicht findest Du unter

http://www.badnet.de/Demo/Information/sonder.htm

http://www.finanzen.focus.de/D/DA/DAS/DAS17/DAS17J/d…

http://www.reissner.de/texte/mandant/monate/juni99/j…

http://www.a-bis-z-buero.de/buchfuehrungsteuern.htm

http://www.kiesel-partner.de/htmls/news09.htm#anchor2

die Informationen die Du brauchst!?

Ansonsten: Einfach mal eine Suchmaschine bemühen, da finden sich Hunderte von Seiten zu diesem thema.

Viel Erfolg.

Gruß
WALTER

Ich habe folgende Fragen:
1.) Ich habe gelesen, dass man eine
Ansparabschreibung als Gewerbetreibender
geltend machen kann z.B. für eine teure
Maschine die man erst im nächsten Jahr
kaufen will. Wie sieht das aus, wenn ich
in 2000 neue Räumlichkeiten für die
Tätigkeit beziehe (Kellerraum im
Eigenheim) und für Einrichtung, Regale,
Teppichboden etc. für diesen Raum in 1999
eine Ansparabschreibung geltend machen
möchte? Ist dies auch im Rahmen der
Einnahmen-Überschussrechnung möglich??

Da muß man differenzieren:
für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter kann man die Ansparabschreibung bilden, für die anderen nicht.
Selbständig nutzbar sind z.B.: Computer, Regale, PKW, usw
nicht selbständig nutzbar sind: Teppichboden, Kellerräume (weil nicht beweglich),

Gruß
Peter