Hallo Ihr,
ich habe folgendes gedankliches bzw. techn. Problem. Ich mache meine Einnahmenüberschußrechnung mit Hilfe der Software von Wiso. Jetzt will ich eine Ansparrücklage für ein neues Auto machen. Die Software sieht das nicht vor. Meint ihr ich habe dem Gesetz genüge getan, wenn ich das wie mein Anlagevermögen buche und entsprechend umbenenne? Buchführungspflichtig bin ich ja nicht und ich will ja nur erreichen, dass die Rücklage meinen Gewinn drückt. Oder mache ich hier überhaupt einen Denkfehler?? Ich freue mich auf eure Antwort, bin nämlich recht unsicher was das angeht.
Gruß Heike