Hallo, habe hier mal eine relativ umfangreiche Frage:
angenommen, ein Existenzgründer möchte Ende 2005/Anfang 2006 einen Firmenwagen kaufen (Auslastung ca. 80 % geschäftlich, Fahrtenbuch wird geführt) und macht dafür in 2004 eine Ansparrücklage von 2.000 Euro geltend. Auch 2005 legt er noch mal 2.000 Euro zurück. Der Netto-Listenpreis des geplanten Fahrzeuges beträgt 15.000 Euro inclusive aller Extras/Sonderausstattungsteile.
1.) Geht das so mit den 4000 Euro Ansparrücklage oder müssen es exakt 40 % der Kaufpreises sein?
2.) Sollte der Betreffende aus unvorhergesehenen Gründen seine Investition nicht wie beabsichtigt realisieren können, stimmt es dann, dass er als Existenzgründer dafür 6 Jahre Zeit hat, ohne die Ansparrücklage steuerschädlich auflösen zu müssen?
3.) Wie macht man - wie es ja gefordert wird - die Ernsthaftigkeit der Planung dieser Anschaffung glaubhaft? Formlos als Beilage zur Einkommenssteuererklärung oder gibt es da ein Formblatt? Ich meine, der Betreffende kann ja nicht einfach schreiben, liebes Finanzamt, ich habe keinen Bock mehr, meine private Rostlaube zu 80 % geschäftlich zu nutzen…
4.) Stimmt es, dass man auf Investitionen, für die eine Ansparrücklage gebildet wurde, als Existenzgründer die Möglichkeit einer 20%igen Sonder-Afa hat?
5.) Wenn 4.) ja, geht das dann so, dass man pro Jahr den „normalen“ Abschreibungsbetrag plus 20 % vom Netto-Kaufpreis abschreibt, bis man auf Null ist? Wenn das Fahrzeug auf diese Weise früher als normal abgeschrieben ist, wäre es dann ein Problem, wenn man es vor Ende der „normalen“ Abschreibungszeit verkaufen würde (hier geht es um die bereits zurückerstattete Vorsteuer)
Uuuffff! Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir ein paar hilfreiche Antworten geben…
Viele lieben Dank im voraus
HariBo