Ansparrücklage

Darf man eine Ansparrücklage jederzeit für alles bilden?

In einem fiktiven Fall plant ein Unternehmer 2008 einen Luxuswagen, einen gebrauchten Privatjahreswagen, anzuschaffen. Darf er dafür 2007 Rücklagen über 40% des typischen Marktpreises (brutto) bilden?

Auf welchem SKR03 verbucht man die Ansparrücklage (gewinnmindernd) und wo löst man sie später wieder auf (gewinnerhöhend).

Cheers.

Darf man eine Ansparrücklage jederzeit für alles bilden?

ja, immer für alles ausser tiernahrung…

In einem fiktiven Fall plant ein Unternehmer 2008 einen
Luxuswagen, einen gebrauchten Privatjahreswagen, anzuschaffen.

was ist ein „privatjahreswagen“ ?

Darf er dafür 2007 Rücklagen über 40% des typischen
Marktpreises (brutto) bilden?

nein, aber in höhe von 40% der voraussichtlichen AK

gruß

inder

Hi !

einen gebrauchten Privatjahreswagen,

Nein, ist nicht förderfähig. Ist nicht „neu“ im Sinne der Vorschrift.

Auf welchem SKR03 verbucht man die Ansparrücklage
(gewinnmindernd) und wo löst man sie später wieder auf
(gewinnerhöhend).

7g-Rücklage ist #0947 oder #0948
Einstellung in die 7g-RL ist #2340
Auflösung der 7g-RL ist #2740

BARUL76

.

Hi !

einen gebrauchten Privatjahreswagen,

Nein, ist nicht förderfähig. Ist nicht „neu“ im Sinne der
Vorschrift.

welche meinst du ?

ansparabschreibung oder investitionsabzugsbetrag ?

es geht hier um das jahr 2007 !

gruß inder

Hi !

einen gebrauchten Privatjahreswagen,

Nein, ist nicht förderfähig. Ist nicht „neu“ im Sinne der
Vorschrift.

Auf welchem SKR03 verbucht man die Ansparrücklage
(gewinnmindernd) und wo löst man sie später wieder auf
(gewinnerhöhend).

7g-Rücklage ist #0947 oder #0948
Einstellung in die 7g-RL ist #2340
Auflösung der 7g-RL ist #2740

BARUL76

Danke, aber ich brauche eine Erklärung für jemanden, für den rot ist schwarz und plus ist minus kein blöder Spruch ist.

Also. Muss man 0947 im H buchen und dabei 2340 im S?

SollHaben EingegUmsatz BUFeld Gegenkonto Belegdatum 
KtoNr BuchText 01234567890123456789

S XXXX EURO 2340 31.12.2007 
0947 Einstellung

H XXXX EURO 2740 01.01.2008 
0947 Auflösung

Zins
Wird der Spaß etwa mit 6% p.a. verzinst?

Aufpassen: Der §7g wurde grundlegend neu gesteltet. Das Kind heißt jetzt auch anders, früher Ansparabschreibung jetzt Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag wird außerbilanziell gebildet, d.h. Buchungssatz wahrscheinlich nicht erforderlich

Beim Luxuswagen fallen mir die Vorraussetzungen für die Bildung ein, Zitat:

Wird in den Fällen des Absatzes 2 das Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, sind der Abzug nach Absatz 1 sowie die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung nach Absatz 2 rückgängig zu machen.

Das bedeutet wohl, dass wenn man für den „Luxuswagen“ kein Fahrtenbuch mit annähernd 0% Privatnutzung führt, der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder rausfliegt.

Jörg

Absicht rückgängig

Das bedeutet wohl, dass wenn man für den „Luxuswagen“ kein
Fahrtenbuch mit annähernd 0% Privatnutzung führt, der
Investitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder rausfliegt.

Absicht ist ja kein Entschluss. Was wenn man seine Absicht, soviel Geld ausgeben zu wollen, nach einem Jahr wieder rückgängig macht?

Wird dann der Ertrag von dem Steuerjahr, in dem man den Investitionsabzugsbetrag abgeschrieben hatte, neu berechnet?

So ganz habe ich die Sache noch nicht verstanden.

In der einen und anderen Online-Ressource liest man auch, dass dies auch eine legitime Methode sei, um den Ertrag über Jahresgrenzen zu puffern (oder glätten).

Wird der Spaß etwa mit 6% p.a. verzinst?

wenn eine neuanschaffung wie in diesem fall doch nicht durchgeführt wird, dann ja.

Absicht ist ja kein Entschluss. Was wenn man seine Absicht,
soviel Geld ausgeben zu wollen, nach einem Jahr wieder
rückgängig macht?

dann KANN man die rücklage nach einem jahr wieder auflösen…

Wird dann der Ertrag von dem Steuerjahr, in dem man den
Investitionsabzugsbetrag abgeschrieben hatte, neu berechnet?

so ist es und mit 6% nachzahlungszinsen unterm strich wohl eher unrentabel…

In der einen und anderen Online-Ressource liest man auch, dass
dies auch eine legitime Methode sei, um den Ertrag über
Jahresgrenzen zu puffern (oder glätten).

das war früher mit der ansparabschreibung möglich und ist es jetzt nicht mehr - ich finds gut…

gruß inder

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