Darf man eine Ansparrücklage jederzeit für alles bilden?
In einem fiktiven Fall plant ein Unternehmer 2008 einen Luxuswagen, einen gebrauchten Privatjahreswagen, anzuschaffen. Darf er dafür 2007 Rücklagen über 40% des typischen Marktpreises (brutto) bilden?
Auf welchem SKR03 verbucht man die Ansparrücklage (gewinnmindernd) und wo löst man sie später wieder auf (gewinnerhöhend).
Aufpassen: Der §7g wurde grundlegend neu gesteltet. Das Kind heißt jetzt auch anders, früher Ansparabschreibung jetzt Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag wird außerbilanziell gebildet, d.h. Buchungssatz wahrscheinlich nicht erforderlich
Beim Luxuswagen fallen mir die Vorraussetzungen für die Bildung ein, Zitat:
Wird in den Fällen des Absatzes 2 das Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, sind der Abzug nach Absatz 1 sowie die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung nach Absatz 2 rückgängig zu machen.
Das bedeutet wohl, dass wenn man für den „Luxuswagen“ kein Fahrtenbuch mit annähernd 0% Privatnutzung führt, der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder rausfliegt.
Das bedeutet wohl, dass wenn man für den „Luxuswagen“ kein
Fahrtenbuch mit annähernd 0% Privatnutzung führt, der
Investitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder rausfliegt.
Absicht ist ja kein Entschluss. Was wenn man seine Absicht, soviel Geld ausgeben zu wollen, nach einem Jahr wieder rückgängig macht?
Wird dann der Ertrag von dem Steuerjahr, in dem man den Investitionsabzugsbetrag abgeschrieben hatte, neu berechnet?
So ganz habe ich die Sache noch nicht verstanden.
In der einen und anderen Online-Ressource liest man auch, dass dies auch eine legitime Methode sei, um den Ertrag über Jahresgrenzen zu puffern (oder glätten).
Absicht ist ja kein Entschluss. Was wenn man seine Absicht,
soviel Geld ausgeben zu wollen, nach einem Jahr wieder
rückgängig macht?
dann KANN man die rücklage nach einem jahr wieder auflösen…
Wird dann der Ertrag von dem Steuerjahr, in dem man den
Investitionsabzugsbetrag abgeschrieben hatte, neu berechnet?
so ist es und mit 6% nachzahlungszinsen unterm strich wohl eher unrentabel…
In der einen und anderen Online-Ressource liest man auch, dass
dies auch eine legitime Methode sei, um den Ertrag über
Jahresgrenzen zu puffern (oder glätten).
das war früher mit der ansparabschreibung möglich und ist es jetzt nicht mehr - ich finds gut…