Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe seit 09/2007 von Hartz IV und war zu dem Zeitpunkt 50 Jahre alt.
Zurzeit pflege ich meine Mutter zuhause und erhalte dafür Pflegegeld, was dem Jobcenter auch bekannt ist. Da ich in meinem Alter keine großen Chancen mehr auf einen Job habe, versuche ich soviel wie möglich von dem Pflegegeld anzusparen.Ich habe gelesen, wenn ich während des Bezugs von Hartz IV Vermögen über die Freigrenzen hinaus anspare, muss ich dieses Geld zur Senkung der Kosten einsetzen.
Fragen:
Wie hoch ist mein Freibetrag für Vermögen, gilt der FB zu Beginn des Bezugs (also 2007) ?
Wenn ich die Grenze erreicht habe, gilt dann die Überweisung in dem Monat auf mein Konto als Vermögen, auch wenn ich das Geld abhebe und verbrauche?
Vielen Dank im Voraus
Christa