Ansparungen über die Grenzen während des Bezugs

Liebe/-r Experte/-in,

ich lebe seit 09/2007 von Hartz IV und war zu dem Zeitpunkt 50 Jahre alt.
Zurzeit pflege ich meine Mutter zuhause und erhalte dafür Pflegegeld, was dem Jobcenter auch bekannt ist. Da ich in meinem Alter keine großen Chancen mehr auf einen Job habe, versuche ich soviel wie möglich von dem Pflegegeld anzusparen.Ich habe gelesen, wenn ich während des Bezugs von Hartz IV Vermögen über die Freigrenzen hinaus anspare, muss ich dieses Geld zur Senkung der Kosten einsetzen.
Fragen:
Wie hoch ist mein Freibetrag für Vermögen, gilt der FB zu Beginn des Bezugs (also 2007) ?
Wenn ich die Grenze erreicht habe, gilt dann die Überweisung in dem Monat auf mein Konto als Vermögen, auch wenn ich das Geld abhebe und verbrauche?
Vielen Dank im Voraus
Christa

Hallo, Sie sollten einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen.
Beste Grüße USKO
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Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Wenn Sie Einkommen, das nicht als Einkommen anrechenbar ist, ansparen, ist das daraus resultierende Vermögen ebenfalls nicht anrechenbar. Sie sollten aber sicherstellen, dass man nachweisen kann, woher das Vermögen stammt. Im Zeifelsfall würde ich außerdem angeben, dass Sie nicht das Pflegegeld angespart haben, sondern die Hartz-4-Leistungen.

Wenn du das Geld das „übrig“ ist z.B. in eine Riester-rente fließen lässt wird es gar nicht angerechnet. Ansonsten hast du einen Freibetrag von 150 € je Lebensjahr für Sparvermögen. Darüber hinaus 750 € je Lebensjahr wenn es bis zum Rentenalter festgelegt ist.

Liebe Christa,
wenn ich richtige gerechnet habe bist Du jetzt 55 Jahre alt. Gem. §12 SGB II darfst Du dann 8.250 EUR Vermögen haben. Alles darüber hinaus musst Du zum Lebensunterhalt einsetzen. Wenn Du seit 2007 diese Summe angespart hast, dann hast Du echt sparsam gelebt.
Laufende Zahlungen sind übrigens Einkommen. Deswegen ist das Pflegegeld als Einkommen zu rechnen, nicht als Vermögen. Das Pflegegeld gehört ja Deiner Mutter. Wenn Du es dir überweist bist Du dann gewissermaßen bei Deiner Mutter angestellt. Mit welchen Freigrenzen das Einkommen Pflegegeld von Angehörigen angerechnet wird, kann ich Dir aus dem Stehgreif leider nicht sagen.
Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip. In dem Monat, in dem Du das Geld zur Verfügung - auf Deinem Konto - hast, wird es angerechnet.
Gruß
R.

Hallo,
Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht angerechnet auf die Leistungen nach SGB II.
Ich wollte eigentlich wissen, ob der FB pro Lebensjahr sich jedes Lebensjahr erhöht oder ob es bei dem FB bleibt, den man zu Beginn des Bezugs von Hartz IV hat.
Danke
Christa

Der wird sich wohl erhöhen. Es gibt keine gesetztliche Grundlage warum der FB sich auf den Leistungsbeginn beziehen sollte.
R.

Vielen Dank für die Antwort
Christa

Der wird sich wohl erhöhen. Es gibt keine gesetztliche
Grundlage warum der FB sich auf den Leistungsbeginn beziehen
sollte.
R.

Danke
Christa

Hallo, Sie sollten einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen.
Beste Grüße USKO
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Danke für die Hinweise
Christa

Danke für die Antwort
Christa

O.K:…
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Hoffe das Sie dort weiterkommen und sich alles zum Guten wendet.

Viel Erfolg

PS.: Ich muss Ihnen antworten ansonsten bleibt bei mir Ihre Anfrage als „offen“ stehen.

Danke für die Hinweise
Christa

Hallo,

die Freibeträge sind im § 12 SGB II geregelt.

Alles was Ihnen während des Leistungsbezuges zufließt ist Einkommen und kein Vermögen. Soweit Sie also Geld ansparen sind die daraus erzielten Zinsen als Einkommen anzurechnen. Soweit Sie das Geld allerdings erst im Todesfall auf Ihr Konto bekommen, ist der gesamte Betrag als Einkommen zu berücksichtigen.

Vermögen ist alles das, was vor dem Beginn des Leistungsbezuges vorhanden war und da war die Freigrenze offensichtlich nicht überschritten.