Anspassung der Gesetzestexte nach Gesetzesänderung

Hallo,

hat jemand Erfahrungswerte, wie lange es dauert (bzw. ob es überhaupt gemacht wird) bis Änderungen die im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben werden, auch in die jeweiligen Gesetzestexte implementiert werden?

Z.B. aktuell http://www.dnoti.de/DOC/2009/bgbl_2009_1696.pdf
vom 10. Juli 2009.

Da ist u.a. http://dejure.org/gesetze/BGB/1813.html Abs. 1 Nr. 3 geändert worden.

Kleine Zusatzfrage. Ich habe gelesen, die o.g. Abänderung soll bedeuten, dass die 3000 € Grenze für nicht befreite Betreuer nun ganz aufgehoben wird. (Ursprünglich war nur geplant, dass die Grenze auf 5000 € angehoben werden soll.)

Da ich die neue Formulierung nicht kapiere, wollte ich mal nachfragen, ob ihr das bestätigen könnt, dass dadurch die 3000 € Begrenzung wirklich aufgehoben ist.

ms

PS: die neue Formulierung lautet nun: Wenn der Anspruch fdas guthaben auf einem auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto zum Gegenstand hat oder Geld zurückgezahlt wird, das der Vormund angelegt hat.

Das geht ganz zügig. Mit der nächsten Ergänzungslieferung vom Beck Verlag hab ich auch die aktuellen Änderungen wie im Link drin.

Hallo,

ich meinte eher bei den kostenlosen Internetangeboten, wie z.B. jusline, oder hier www.gesetze-im-internet.de oder http://dejure.org

ms