Ansprache des Gerichtspräsidenten?

Hallo und guten Morgen,

nächste Woche möchte ich einen Brief an den Präsidenten eines Landgerichts schreiben, wobei mir sein Name bekannt ist.

Wie adressiere ich den Brief korrekt und wie schreibe ich ihn korrekt an?

An den
Präsident des Landgerichts xxx
Herr NAME

oder

Herr NAME
Präsident des Landgerichts

und die Anrede:

Sehr geehrter Herr Präsident NAME

oder nur

Sehr geehrter Herr NAME?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Robert

Hallo Robert,

vermtl. werden noch konkrete Tipps kommen.

Sonst würde ich mich zum Sekretariat durchfragen, dort weiss frau es sicher. Wenn man freundlich fragt, nicht unbedingt Montagmorgen, wenn erstmal die Post gesichtet werden muss, oder kurz vor der Mittagspause oder dem Feierabend sollte es klappen.

Kurz fragen „Haben Sie kurz Zeit für mich?“. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal keine Info bekommen habe.

Gruß Volker

Das kannst Du halten, wie Du willst… Generell ist die Berufsbezeichnung kein Namenszusatz, so dass Du Ihn nicht so anschreiben und ansprechen brauchst. In der Praxis kommt beides vor, auch bei offiziellen Anläßen. Ich habe schon erlebt, wie der Landgerichtspräsident in Reden wahlweise als Herr Dr. XXX oder als Herr Präsident angesprochen wurde. Eventuell findest Du auf der Homepage des Gerichts die Anschrift raus, da kannst Du gegebenfalls entnehmen, wie es gewünscht wird und Deinen Brief anpassen. Steht da Herr XXX, Präsident des Landgerichts, würde ich Ihn auch als Herrn XXX ansprechen.

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