Ansprechp. verweigert Zustimmung für Ausbildung

Hallo,

auch wnn es der Fragestellerin nicht ganz klar zu sein scheint, es handelt sich wohl um eine BaE, eine überbetriebliche Ausbildung nach §76SGBIII, sonst bräuchte sie dafür ja keine Zuweisung. In solch einer Ausbildung erhalten die Auszubildenden/ Teilnehmer eine Ausbildungsvergütung, allerdings werden die Kosten natürlich von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter/der Arge getragen. Die Kostenträger entscheiden natürlich auch, wen sie dem Maßnahmeträger als Teilnehmer zuweisen.

Darauf ein Gurgleurp!

Hallo,

überbetriebliche Ausbildung in einer außerbetrieblichen
Einrichtung, kooperativ (Praxisanteil im Kooperationsbetrieb)
oder integrativ (Lehrwerkstatt) nach § 76 SGB III. BaE ist das
Kürzel dafür. Zielgruppe sind „benachteiligte“ Jugendliche,
z.B. Alleinerziehende, Lernschwache, Schulabbrecher,
Behinderte. Finanziert wird das von der Arbeitsagentur und den
Jobcentern/Argen.

Frag mal Deinen Maßnahmeträger, ich kann mir kaum vorstellen,
dass es etwas anderes als BaE sein kann.

So, also …

Das Projekt, dass alleinerziehende Mütter in eine Teilzeitausbildung vermittelt, läuft über das Diakonische Werk. Auf meine Bewerbung folgt ganz klassisch ein Vorstellungsgespräch und ein Vorbereitungskurs („Lehrgang zur Vorbereitung auf die Teilzeitausbildung“) und für diesen Vorbereitungskurs ist eine Zustimmung erforderlich laut Mitarbeiterin des Diakonischen Werkes.

Ist es auch hier eine „Kann“ - Sache? Man sollte doch meinen, dass so etwas hilfreich ist um in eine Ausbildung zu kommen. :confused:

MfG und vielen Dank!

(Sorry für das anfängliche große Wirrwarr.)