Ansprechp. verweigert Zustimmung für Ausbildung

Hallo zusammen,

eine junge Mutter hat die Möglichkeit über ein Projekt der Stadt ab Oktober 2012 eine Teilzeitausbildung zu machen. Alles würde mehr als perfekt auf ihre derzeitige Lebenssituation passen.

Da sie bei ihrer jetzigen Arbeit (Vollzeit) zu wenig verdient bekommt sie zusätzlich Unterstützung durch das Amt.

Bezug von Arbeitslosengeld ist u.a. eine Voraussetzung um an diesem Projekt teilnehmen zu können. Eine Mitarbeiterin des Projektes wies schrftlich daraufhin, dass die Zustimmung des Ansprechpartners notwendig ist um teilnehmen zu können. Dieses Schreiben wurde dem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur noch am selben Tag gefaxt. Kurz darauf bekam man ein Standardschreiben per Post, man möchte das Bewerberangebot besprechen - Anfang September.

Man versuchte den Ansprechpartner mehrfach telefonisch - auch von der Arbeit aus - zu erreichen um auf die Dringlichkeit hinzuweisen, da der Platz sonst vielleicht anderweitig vergeben wird. Ohne Erfolg. Er war nie zu den genannten Zeiten zu erreichen.

Man setzte erneut ein Schreiben auf und bekam daraufhin wieder nur ein Standardschreiben geschickt. Wieder sollen die eigenen Bemühungen nachgeiesen werden etc. Diesmal Mitte September.

Es scheint als wolle der Ansprechpartner dieser Ausbildung nicht zustimmen. Kann er hier seine Zustimming tatsächlich verweigern? Und wenn nicht. Wie kriegt man ihn dazu diese endlich schriftlich zu geben?

Die Ansprechpartnerin beim besagten Projekt wurde jedenfalls schon darüber informiert, dass sich der Herr Zeit lässt.

Vielen Dank für Rückmeldungen und einen schönen Sonntag noch!

Zweifel
Hallo,

Da sie bei ihrer jetzigen Arbeit (Vollzeit) zu wenig verdient
bekommt sie zusätzlich Unterstützung

welche?

durch das Amt.

welches Amt?

Dieses
Schreiben wurde dem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur noch
am selben Tag gefaxt.

  1. weshalb AA, wenn man in Vollzeit beschäftigt ist?
  2. Wurde ein schriftlicher Antrag auf Förderung einer Weiterbildung gestellt?

Kurz darauf bekam man ein
Standardschreiben per Post, man möchte das Bewerberangebot
besprechen - Anfang September.

Welches konkrete Datum steht da drin?

Man versuchte den Ansprechpartner mehrfach telefonisch - auch
von der Arbeit aus - zu erreichen um auf die Dringlichkeit
hinzuweisen, da der Platz sonst vielleicht anderweitig
vergeben wird. Ohne Erfolg. Er war nie zu den genannten Zeiten
zu erreichen.

Ist nicht außergewöhnlich. Man telefoniert vielleicht gerade, wenn der Ansprechpartner sich in einem Beratungsgespräch mit einem anderen Kunden befindet. Eine Unterbrechung dieses Gespräches wäre für diesen Kunden wenig erfreulich.

Kann er hier seine Zustimming tatsächlich
verweigern?

Zustimmung für was, was wurde beantragt? Grundsätzlich gilt, sollte die Förderung einer Weiterbildung beantragt worden sein, dass diese Förderung eine Kannleistung ist.

Gruß
Otto

Hallo,

Da sie bei ihrer jetzigen Arbeit (Vollzeit) zu wenig verdient
bekommt sie zusätzlich Unterstützung

Sie ist Zeitarbeiterin und erhält aufstockend ALG II.

  1. Wurde ein schriftlicher Antrag auf Förderung einer
    Weiterbildung gestellt?

Wieso fördern? Fördern im finanziellen Sinn? Ist mit fördern genehmigen gemeint?

Ist nicht außergewöhnlich. Man telefoniert vielleicht gerade…

Das wäre schön gewesen, dann wüßte man wenigstens, dass der Mann da ist.

Zustimmung für was

Die Ausbildung?!

LG

Hallo,

Ob man öffentliche Fördermittel für eine Fortbildung bekommen kann, richtet sich vornehmlich nach den ( verfügbaren) finanziellen Möglichkeiten der Ämter und in erster Linie danach, wie die Notwendigkeit einzelner Anfrager auf öffentliche Unterstützung bei der Bemessungsbeurteilung anzuehmen ist.

Um es kurz zu halten:

Person X muss einerseits schon eine gewisse Zeit vollkommen erwerbslos sein oder teilweise auf kontinuierliche Bezuschussung aus öffentlicher Hand angewieen sein.

Person X muss hinsichtlich der internen Bewertung hinsichtlich der Gewährung an Fördermitteln hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten eines Loskommens von öffentlichen Mitteln unter möglichen Anfragen ganz oben auf den Förderlisten der Notwendigkeit stehen.

Dann fangen die Behörden an mit Berechnungen und Abwägungen, wo sie akuten Förderbedarf anmelden können und somit langfristig Kosten einsparen.

Da die Mittel begrenzt sind, rechnet man halt genauestens durch, ob man einem Aufstocker mit Erstausbildung eine Fortbildung bezahlt oder einem Menschen komplett ohne Arbeit aber mit Potential eine Erstausbildung oder andere umfangreichere Förderung zukommen läßt.

Mit den sogenannten Aufstockern ist ja in der Tat noch nicht das gewünschte Ziel erreicht, aber es schafft soweit etwas Freiraum für menschen mit sogut wie keinen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sich auch nur annähernd selbst versorgen zu können.

mfg

Ennlo

  1. Wurde ein schriftlicher Antrag auf Förderung einer
    Weiterbildung gestellt?

Wieso Weiter bildung? Es geht um eine Ausbildung.

Ausbildung! Nicht Fort - oder Weiterbildung!
Es geht hier nicht um eine Weiter - oder Fortbildung. Sondern um eine Ausbildung!

Der Ansprechpartner (ARGE) muss der Ausbildung zustimmen um sie machen zu können. Bisher erhielt man aber nur Standardschreiben um das Bewerberangebot zu besprechen, zudem zu einem verspäteten Zeitpunkt. Das Projekt beginnt bereits im Oktober und man soll sich im September in der ARGE vorstellen. Man möchte nicht, dass die Stelle anderweitig vergeben wird, nur weil man diese Zustimmung bis dahin noch nicht hat.

Was kann man also machen um diese zeitnah zu erhalten?
Welcher Antrag ist nötig? Kann man eine Frist setzen?

Danke vielmals.

Hallo,

das Amt soll nichts finanzieren, nur zustimmen.

Zustimmen müssen die aber solange, wie eine Fort- oder ausbildung von dort gefördert werden muss.

Kann Person X eine Ausbildung mit Lehrgeld seitens des ausbildenden Betriebes ab xx.yy.zzzz anfangen bedarf es keiner Zustimmung sondern lediglich einer rechtzeitigen Anmeldung dieser Variante gegenüber dem bisherigen Leistungsträger. ( ALG I , II etc. )

Hallo

danke für die schnelle Antwort.

Da muss wohl nochmal nachgehakt werden, da das Lehrgeld vom ausbildenden Betrieb gezahlt wird und keine finanzielle Förderung durch das Amt anfällt, eine Zustimmung aber trotzdem gefordert wird.

Danke nochmals.

Es geht hier nicht um eine Weiter - oder Fortbildung. Sondern
um eine Ausbildung!

Der Ansprechpartner (ARGE) muss der Ausbildung zustimmen um
sie machen zu können.

Müssen die nicht, wenn Person X sich aufgrund des Lehrgeldes + mögliches Wohngeld dann selber finanziert.

Dann wären Jobcenter und Arbeitsagentur vermittlunsmäßig wie auch leistungsmäßig raus aus der Verantwortung der Lohnersatzleistungen / Lebensunterhalt.

Zumindest beim Jobcenter kann man aber noch anfragen, ob eine Vorschussleistung bis zum 1.Eingang des Lehrlingsgeldes erfolgt, da sie im vorraus zahlen.

Bei ALG I gibt es das Geld rückwirkend wie im richtigen Arbeitsleben.

Die Genehmigung ist in beiden Fällen aber nur die rechtzeitige Anmeldung, dass ab dann und dann eine entgoltene Lehrstelle / Ausbildung angetreten wird.

Um an einer Front zu diskutieren:

Ist die Person X volljährig und lebt nicht in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft durch ebenfalls anspruchsberechtigte Elternteile ?

Bekämen die Eltern z.B. ALG II und das Kind würde auch noch im Haushalt wohnen, dann würde sich der Bedarf der Eltern als Vorstand einer BG in Haushaltsgemeinschaft mit inbegriffenen Kindern durch eine entgoltene Ausbildung im Betrieb ändern.

Einfach gesagt:

Der angehende AzuBi würde wegen seines Lehrgeldes aus der elterlichen BG herausfallen und hätte Mietanteile beizusteuern. Auch die Ernährung wäre dann vom AzuBi selbt zu regeln. ( man nennt das grob gesehen Kostgeld )

Hallo nochmal,

Ist die Person X volljährig und lebt nicht in einer
sogenannten Bedarfsgemeinschaft durch ebenfalls
anspruchsberechtigte Elternteile ?

Person X hat einen eigenen Haushalt und ist (noch) 26 Jahre.

Dann wäre es noch höchstens eine Rückfrage des bisherigen leistungsträgers, ob sich die Person das überhaupt mit einer Ausbildung leisten könnte, wenn sie die Miete für den Wohnraum ebenfalls komplett zu tragen hätte.

Der ( die ) Sachbearbeiter(in )von Person X scheint wirklich kompetenterer Natur zu sein…

Letztlich geht es ja um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, die zugunsten einer Lehrstelle gekündigt werden soll.

Das ist halt leider alles nicht so einfach. :frowning:(

Welche Rechnungsmodelle hat X denn bislang selber recharchiert, bzw auch eigenständig dahingehend hinterfragt ?

Hat X auch vorab mal bei der Wohngeldstelle angefragt ?

Hallo,

Müssen die nicht, wenn Person X sich aufgrund des Lehrgeldes +
mögliches Wohngeld dann selber finanziert.

Dann wären Jobcenter und Arbeitsagentur vermittlunsmäßig wie
auch leistungsmäßig raus aus der Verantwortung der
Lohnersatzleistungen / Lebensunterhalt.

es handelt sich hier wohl um eine BaE-Maßnahme. Daran kann man nur teilnehmen, wenn Arbeitsagentur oder Jobcenter/ Arge das sponsorn (Zuweisung der Teilnehmerin in die Maßnahme), in diesem Fall wohl Jobcenter/Arge. Das „Lehrgeld“ liegt bei einer BaE bei ca. 330 € pro Monat, damit kommt man kaum aus dem Leistungsbezug raus, wenn man vorher schon Aufstocker ist.

Die Genehmigung ist in beiden Fällen aber nur die rechtzeitige
Anmeldung, dass ab dann und dann eine entgoltene Lehrstelle /
Ausbildung angetreten wird.

Wenn die Arge nicht will, wird das nichts. Ohne Arge keine BaE, egal, ob der Träger die Teilnehmerin gerne aufnehmen würde. Hier hilft wahrscheinlich nur freundliches aber bestimmtes nachhaken.

Darauf ein Gurgleurp!

weitere Fragen und, trifft Vermutung zu?
Hallo,

eine junge Mutter hat die Möglichkeit über ein Projekt der
Stadt ab Oktober 2012 eine Teilzeitausbildung zu machen.

Was für eine? Eine betriebliche in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine schulische?
Wer übernimmt die Kosten der Ausbildung? Wie wird während der Ausbildung der Lebensunterhalt sichergestellt?

Alles
würde mehr als perfekt auf ihre derzeitige Lebenssituation
passen.

Muß man dazu die bisherige Beschäftigung beenden?

Eine Mitarbeiterin des
Projektes wies schrftlich daraufhin, dass die Zustimmung des
Ansprechpartners notwendig ist um teilnehmen zu können. Dieses
Schreiben wurde dem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur noch
am selben Tag gefaxt.

Wenn man Kunde beim Jobcenter ist und das besagte Schreiben zur Agentur für Arbeit schickte, dann kann das Jobcenter auch davon nichts wissen.

Kurz darauf bekam man ein
Standardschreiben per Post, man möchte das Bewerberangebot
besprechen

Vielleicht zeitlicher Zufall? Wäre eine routinemäßige Einladung ohne Kenntnis von dem besagten Schreiben.

Es scheint als wolle der Ansprechpartner dieser Ausbildung
nicht zustimmen.

Vielleicht hat er dieses Schreiben nie gesehen?

Kann er hier seine Zustimming tatsächlich
verweigern?

Auch hier kommt das Grundgesetz zum Tragen: Artikel 12, (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Wie kriegt man ihn dazu diese
endlich schriftlich zu geben?

Man könnte persönlich hingehen und die Situation schildern.

Gruß
Otto

Hallo,

Vielleicht hat er dieses Schreiben nie gesehen?

Wenn man auf die Briefe, die man an ihn richtet, nur Standardschreiben mit wenig Zusammenhang zur eigentlichen Thematik erhält, dann wird er es wohl erhalten haben.

Hallo,

es handelt sich hier wohl um eine BaE-Maßnahme.

Nein?!

Hallo,

Was für eine? Eine betriebliche in einem anerkannten
Ausbildungsberuf oder eine schulische?

Betrieblich.

Wer übernimmt die Kosten der Ausbildung? Wie wird während der
Ausbildung der Lebensunterhalt sichergestellt?

Ausbildungsvergütung, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld.

Muß man dazu die bisherige Beschäftigung beenden?

Ja. Schichtarbeit plus Kind plus Teilzeitausbildung (inkl. Berufsschulunterricht) lässt sich nicht kombinieren.

Man könnte persönlich hingehen und die Situation schildern.

Dazu müsste man den Mann mal erreichen um zu erfahren wann er Zeit hat das zu besprechen. Man überlegt sonst den Ansprechpartner zu wechseln. Es muss ja jemanden geben, der ihn verteten kann.

MFG

Hallo,

Ausbildungsvergütung, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld.

Also kein Alg II mehr? Wenn ja, dann ist man dann auch kein Kunde des Jobcenters mehr. Warum benötigt man dann die Zustimmung des JC? Wenn man sich als Kunde vom JC abmeldet, kann man doch tun und lassen was man möchte. (sehr rätselhaft)

Man könnte persönlich hingehen und die Situation schildern.

Dazu müsste man den Mann mal erreichen um zu erfahren wann er
Zeit hat das zu besprechen.

Es gibt dort doch bestimmt eine Anmeldestelle oder nicht? Dort man auch einen Termin vereinbaren können.

Man überlegt sonst den
Ansprechpartner zu wechseln.

Entscheidet nicht der Kunde.

Es muss ja jemanden geben, der
ihn verteten kann.

Ja, gibt es. Jeder wird im Krankheitsfalle, Urlaub usw. vertreten.

Gruß

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Hallo,

es handelt sich hier wohl um eine BaE-Maßnahme.

Nein?!

überbetriebliche Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, kooperativ (Praxisanteil im Kooperationsbetrieb) oder integrativ (Lehrwerkstatt) nach § 76 SGB III. BaE ist das Kürzel dafür. Zielgruppe sind „benachteiligte“ Jugendliche, z.B. Alleinerziehende, Lernschwache, Schulabbrecher, Behinderte. Finanziert wird das von der Arbeitsagentur und den Jobcentern/Argen.

Frag mal Deinen Maßnahmeträger, ich kann mir kaum vorstellen, dass es etwas anderes als BaE sein kann.

Darauf ein Gurgleurp!