Ansprechspartner im Garantirfall

Moin,

nehmen wir mal an, dass nach ca. 14 Monaten bei einem neuen Notebook die Hintergrundbeleuchtung ausfällt und die Reparatur im Rahmen eines einen 2-jährigen Pick-Up-Service, der durch den Hersteller gewährleistet wird. Aber nachdem sich die Hintergrundbeleuchtung nun schon zum drittenmal verabschiedet und repariert wurde kann man ja mal mit dem Gedanken an einem Tausch und/oder einer Garantieverlängerung spielen, denn Notebooks und deren Reparaturen sind ja nu nich gerade günstig.

An wen muss sich der Käufer wenden um das zu klären, der Verkäufer sagt: Is’ nicht meine Angelegenheit, der Hersteller ist der Ansprechspartner.
Der Hersteller sagt genau das Gegenteil, keine Vertragsbindung, bitte mit dem Verkäufer klären.

Ja wat denn nu’?

Gruss
Chriss

Hallo,

Ja wat denn nu’?

was steht denn in den Garantiebedingungen?

Gruß,
Christian

Guten Abend,

bin zwar kein Jurist aber einfach soviel vorweg:

Die Garantie ist eine Leistung die über die Gewährleistung hinausgeht. Dein Ansprechpartner ist zunächst der Händler und auch der muss dafür gerade stehen.
Er wird zwar im Hintergrund die Sache mit dem Hersteller abwickeln aber er ist dein Ansprechpartner. Lass dich nicht vertrösten, dass macht dann der Hersteller -nein das muss er übernehmen.

Dann zur Garantie

Du bist (gehe davon mal aus Privat Person) (§ 13 BGB) und kaufst von einem Unternehmer (§ 14 BGB). Es entsteht also ein Verbraucherkauf.

Wichtig:
Wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Dein Laptop hat ein Mangel (Sachmangel § 434 BGB).
Nun zu den Punkten.

  1. § 439 Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Dieser Mangel kann mit Fristsetzung 3 mal nachgebessert werden, dann hast du Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags bzw. Tausch. Was du machst entscheidest du und nicht der Händler. Der Händler kann jedoch die Mängelbeseitigung zurückweisen wenn die Mängelbehebung 120% (nach Rechtssprechung) des Kaufpreises beträgt. Dann gilt beispielsweise Rückgängigmachung des Kaufvertrags.

Vielleicht noch ganz interessant ist hier:
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie

(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

Bitte bedenke daran, dass du bei jedem Mangel idealerweise schriftlich dem Händler eine Frist festsetzt zu derer er diesen Mangel beheben soll.

Einfach mal durchgehen und sich als Verbraucher nicht alles bieten lassen.
Gruß,

Wolfgang

soviel sinnlose Arbeit
FAQ:1152

Danke…