Hallo,
folgender Fall:
Eine Mitarbeiterin ist seit 4.6.2012 in einem Unternehmen Festangestellt (40h/Woche). Davor war sie vom 1.1.12 - 30.4.12 auch fest angestellt. Im Mai war sie arbeitslos, hat jedoch keine Zahlungen vom Arbeitsamt erhalten, da sie noch nicht lange genug beschäftigt war, da sie vor dem 1.1. Studentin war.
Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Danke und LG
Hallo,
folgender Fall:
Eine Mitarbeiterin ist seit 4.6.2012 in einem Unternehmen
Festangestellt (40h/Woche). Davor war sie vom 1.1.12 - 30.4.12
auch fest angestellt. Im Mai war sie arbeitslos, hat jedoch
keine Zahlungen vom Arbeitsamt erhalten, da sie noch nicht
lange genug beschäftigt war, da sie vor dem 1.1. Studentin
war.
Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja.
1.1.2012 - 30.4.2012 = 4 Monate
4.6.2012 - 29.04.2012 = 10 Monate, 29 Tage
Summe: 14 Monate, 29 Tage
Anwartschaftszeit: 12 Monate Versicherungspflichtverhältnis in den letzten 2 Jahren.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…
Gruß
osmodius