Anspruch ALG I nach Elternzeit

Ich habe eine Frage und zwar beziehe ich derzeit leider ALG II und habe bereits ein Kind. Nun bin ich erneut schwanger, wie sieht es nach der Elternzeit aus. Habe ich auf Grund der Elternzeit erneut Anspruch auf ALG I und wenn ja wie lange oder bleibe ich im ALG II stecken!? Wenn ich jetzt doch, wenn auch nur geringfügig eine sv-pflichtige Beschäftigung finde bei der ich angestellt bin evtl auch befristet bis zum Mutterschutz, wie verhält es sich dann!? Besteht dann Anspruch auf ALG I und wenn ja wie lange!? zählt dann die Elternzeit mit rein!?

Gibt es eine mindestzeit, die man dann angestellt sein müsste!?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

  1. wenn beide Elternzeiten nahtlos ineinder gehen hast du einen Anspruch auf ALG1

wenn du direkt vor Eintritt der ersten Elternzeit (Beginn MuSchu)in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis warst oder im ALG1 Bezug.

Melde dich auf alle Fälle bei der Agentur um das zu prüfen.

Viele Grüße

Hallo,
tut mir leid, aber ich kenne mich nur mit ALG II aus.

Welche Voraussetzungen du für ALG I brauchst findest du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

Speziell zum Thema Elternzeit kann dir ausserdem deine Krankenkasse sicherlich genauere Infos geben.

Alles Gute!