Anspruch ALG I oder II bei dreifacher Eigenkündigung

Hallo,

gegeben sei folgende Situation:
Herr A macht eine Ausbildung. Nach einem Jahr (2014) kündigt er die Stelle, weil er eine vermeintlich bessere Ausbildungsstelle bekommen hat. Nach 1,5 Jahren (Feb. 2016) fällt ihm auf, dass das alles doch nicht das Wahre ist und kündigt auch diese Stelle. Er orientiert sich komplett neu und möchte nun studieren. Bis dahin möchte er „irgendwas“ arbeiten. Er bekommt eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma, die ihm nach 3 Wochen anbietet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, was er auch macht. Die Agentur für Arbeit lässt sich die Unterlagen von den letzten Arbeitsverhältnissen vorlagen und verweigert eine Zahlung von ALG I (nicht nur mit Sperrfrist, was ja richtig ist bei Eigenkündigung, sondern komplett), weil dreimal selber gekündigt.
Nun hat Herr A „gehört“, dass ihm nicht einmal ALG II in dieser Konstellation zusteht.
Gibt es noch Experten, die Herrn A ein paar Paragraphen aus dem SGB III aus dem Ärmel schütteln können, um zu sehen, was man in dieser sehr verfahrenen Situation machen kann.
Was Herr A bisher selber rausbekommen hat, ist, dass die erste Kündigung keine Sperrfrist nach sich zieht, weil die Kündigung zu einem neuen Ausbildungsvertrag geführt hat.
Falls Herr A keinen Anspruch auf irgendetwas hat, muss er sich selber in der KV versichern!? Wenn ja, wovon?

Zugegeben, Herr A ist selber schuld aber vielleicht kann man ja ohne moralische Keule antworten, rein nach Fakten?

Vielen Dank für eure Antworten.
Falls etwas unklar ist, gerne fragen.

Data

Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Hallo,

Antwort ist nur möglich wenn die präzise Gründe für die Ablehnung hier wiedergegeben werden. Weil „dreimal selber gekündigt“ wäre keine Begründung für die Ablehnung. Der Begriff Sperrfrist ist einer, der vor über 40 Jahren galt. Heißt seitdem Sperrzeit. Kann also in keinem Bescheid der AA stehen.

Welche fachkompetente Stelle hat A dies zu Gehör gebracht?

Dazu bedarf es keiner Paragrafen. Ganz einfach: man geht zum Jobcenter mit dem Ablehnungsbescheid der AA, beantragt Alg II und erfährt dann, ob dieser bewilligt wird. Es gibt unzählige Ablehnungsgründe.

Gruß
Otto

Danke Otto,

ich habe gehofft, dass du antwortest :- )
Ich werde morgen Herrn A in die Mangel nehmen und deine Einwürfe mitnehmen. Leider kann ich dir im Moment nicht sagen, was es alles an amtlichen Schreiben gibt, weil ich bis jetzt nur telefonisch mit Herrn A in Verbindung stand.
Ich hoffe, dass ich morgen etwas klarer sehe.

Ich würde mich dann mogen noch einmal melden.
Prinzipiell ist es aber nicht so, dass man bei dreimaliger Eigenkündigung keine Ansprüche mehr hat?

Sorry, ich in gerade etwas durcheinander. Mir geht eine ganze Menge im Kopf rum.

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Data