Hallo,
gegeben sei folgende Situation:
Herr A macht eine Ausbildung. Nach einem Jahr (2014) kündigt er die Stelle, weil er eine vermeintlich bessere Ausbildungsstelle bekommen hat. Nach 1,5 Jahren (Feb. 2016) fällt ihm auf, dass das alles doch nicht das Wahre ist und kündigt auch diese Stelle. Er orientiert sich komplett neu und möchte nun studieren. Bis dahin möchte er „irgendwas“ arbeiten. Er bekommt eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma, die ihm nach 3 Wochen anbietet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, was er auch macht. Die Agentur für Arbeit lässt sich die Unterlagen von den letzten Arbeitsverhältnissen vorlagen und verweigert eine Zahlung von ALG I (nicht nur mit Sperrfrist, was ja richtig ist bei Eigenkündigung, sondern komplett), weil dreimal selber gekündigt.
Nun hat Herr A „gehört“, dass ihm nicht einmal ALG II in dieser Konstellation zusteht.
Gibt es noch Experten, die Herrn A ein paar Paragraphen aus dem SGB III aus dem Ärmel schütteln können, um zu sehen, was man in dieser sehr verfahrenen Situation machen kann.
Was Herr A bisher selber rausbekommen hat, ist, dass die erste Kündigung keine Sperrfrist nach sich zieht, weil die Kündigung zu einem neuen Ausbildungsvertrag geführt hat.
Falls Herr A keinen Anspruch auf irgendetwas hat, muss er sich selber in der KV versichern!? Wenn ja, wovon?
Zugegeben, Herr A ist selber schuld aber vielleicht kann man ja ohne moralische Keule antworten, rein nach Fakten?
Vielen Dank für eure Antworten.
Falls etwas unklar ist, gerne fragen.
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