Ich habe eine Frage und zwar beziehe ich derzeit leider ALG II und habe bereits ein Kind. Nun bin ich erneut schwanger, wie sieht es nach der Elternzeit aus. Habe ich auf Grund der Elternzeit erneut Anspruch auf ALG I und wenn ja wie lange oder bleibe ich im ALG II stecken!? Wenn ich jetzt doch, wenn auch nur geringfügig eine sv-pflichtige Beschäftigung finde bei der ich angestellt bin evtl auch befristet bis zum Mutterschutz, wie verhält es sich dann!? Besteht dann Anspruch auf ALG I und wenn ja wie lange!? zählt dann die Elternzeit mit rein!?
Gibt es eine Mindestzeit, die man dann angestellt sein müsste!?
Vielen Dank für die Hilfe