Anspruch ALG nach Elternzeit?

Ich habe eine Frage und zwar beziehe ich derzeit leider ALG II und habe bereits ein Kind. Nun bin ich erneut schwanger, wie sieht es nach der Elternzeit aus. Habe ich auf Grund der Elternzeit erneut Anspruch auf ALG I und wenn ja wie lange oder bleibe ich im ALG II stecken!? Wenn ich jetzt doch, wenn auch nur geringfügig eine sv-pflichtige Beschäftigung finde bei der ich angestellt bin evtl auch befristet bis zum Mutterschutz, wie verhält es sich dann!? Besteht dann Anspruch auf ALG I und wenn ja wie lange!? zählt dann die Elternzeit mit rein!?

Gibt es eine Mindestzeit, die man dann angestellt sein müsste!?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo
da kann ich leider nicht weiterhelfen
tut mir Leid
mfg
Erich

Hallo,
wenn du ein zweites Kind bekommst - erhälst du ALG II.
Das andere weiss ich nicht.
gold-marie

Es tut mir leid, dazu kann ich keine Auskunft geben.Zu speziell und Einzelfallbezogen. Einfach beim Jobcenter, bzw. BA nachfragen.