Anspruch ALG1

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt und beginne drei Wochen später einen befristeten Arbeitsvertrag (bessere Entwicklungsmöglichkeiten). (Ich war jetzt 13 Monate sv-pflichtig/ abhängig Angestellt.)

Habe ich für den Zwischenraum von drei Wochen Anspruch auf ALG 1?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Robert

Hallo Robert,

prinzipiell hätten Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um einen Anspruch zu erwerben, muss man mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Nun ist jedoch die Frage, warum Sie gekündigt haben. Liegt hierfür kein wichtiger Grund vor, tritt höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, somit könnte in den drei Wochen kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Bei weiteren Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Viele Grüße

Hallo,

bei dieser Konstellation: NEIN.

Beste Grüße

PS: Anspruch nur möglich, wenn Sie selbst die ARbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt haben, also wenn Sie nicht selbst die Arbeitslosigkeit grobfahrlässig oder vorsätzlicher herbeigeführt haben: Die Interessen der Beitragszahlergemeinschaft gehen den Interessen des Einzelnen vor. So der Grundsatz.

Hallo Robert,
grundsätzlich schon. Soweit in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr beitragspflichtig gearbeitet wurde. Sperrzeit wird vorauss. nicht eintreten, da ja ein neuer Arbeitsvertrag vorhanden ist. Dass dieser befristet ist, ist nicht ausschlaggebend.
Bitte sprich so schnell wie möglich in Deiner zuständigen Agentur für Arbeit vor und stelle diesen Antrag.

Liebe Grüße
Marion