Anspruch Arbeitslosengeld meines Schwiegervaters

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem. Mein Schwiegervater hat heute einen Brief von der Bundesanstalt für Arbeit bekommen, dass sein Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraussichtlich zum 30.10.2011 (nach 360 Tagen) ausläuft.
Wir sind völlig überrascht, da mein Schwiegervater quasi sein ganzes Leben gearbeitet hat und wir davon ausgegangen sind, dass der Anspruch für 24 Monate gilt (da er 63 Jahre alt ist und die letzten fünf Jahre durchgängig gearbeitet hat).
Wir haben uns das Schreiben der BfA von vor einem Jahr daraufhin nochmal angesehen und tatsächlich steht dort ein Anspruch von nur 360 Tagen. Da wir uns mit dem Thema vorher nie befasst hatten (und die Arbeitslosigkeit auch sehr überraschend kam), ist uns diese Zahl damals nicht aufgefallen. Ausserdem hatten wir gehofft, schnell wieder eine Beschäftigung für ihn zu finden, so dass wir gar nicht geplant hatten so lange Arbeitslosengeld zu beziehen.
Nun muss man wissen, dass mein Schwiegervater leider nicht so gut Deutsch spricht und wir nicht sicher ausschliessen können, ob er tatsächlich auch alle Tätigkeiten der letzten 5 Jahre in dem ursprünglichen Fragebogen angegeben hat. Dennoch können wir ja belegen, dass er die letzen 5 Jahre durchgängig gearbeitet und auch seine Abgaben bezahlt hat.
Gibt es aus Ihrer Sicht eine Chance, dass er für weitere 360 Tage Arbeitslosengeld I bekommen kann ?

Ich würde mich wirklich sehr über eine kurzfristige Antwort freuen, da wir so schnell wie möglich auf das Schreiben reagieren wollen und müssen.
Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Mühe !
Viele Grüße
T.

Hallo

tut mir leid, zu ALG1 kann ich im Detail nicht allzu viel sagen ; mein Schwerpunkt liegt bei ALG2 :wink: Soweit ich weiss, kennt sich hier im Forum „Jadzia Dax“ gut mit ALG1 aus.

Alles Gute ,
LG

Danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
T.

Hallo,

ich bin im Rechtskreis SGB II tätig. Ihre Frage betrifft den Rechtskreis SGB III. Ich empfehle Ihnen, die Frage ins Forum zu stellen, denn da sind Kollegen von der Agentur für Arbeit.