Anspruch auf 13. Monatsgehalt u. Lohnfortzahlung?

Hallo,

ich hätte mal gern gewusst ob mir gesetzlich bei meinem 630DM Job, den ich neben meiner Ausbildung ausübe, ein 13. Monatsgehalt und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht.
Mein Arbeitgeber ist freiberuflich bei einem Grossmarkt eingestellt um dort (mit mir und einem weiteren Kollegen) Mobilfunkberatung anzubieten.

Seit 2 Monaten arbeite ich für 360DM, vorher waren es 630DM und ich arbeite seit Januar dort.

Ich habe nun aber gehört mir würde so etwas o.g. zustehen, obwohl im Arbeitsvertrag nichts davon aufgeführt ist.

Stimmt das oder hab ich da keinen Anspruch drauf?

Hallo,

Dir steht als geringfügig Beschäftigter alles zu, was einem anderen Arbeitnehmer auch zusteht.

Das Arbeitsrecht zieht keine Einkommensgrenzen.

Du hast also gesetzlich den Anspruch auf Lohnfortzahlung, bezahlten Urlaub.

Gibt es einen Tarifvertrag und ist Dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband hast Du Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt usw.

Allerdings solltest du ausrechnen, wenn Ansprüche bestehen, ob Du nicht über dem Jahreseinkommen enes geringfügig Beschäftigten liegst. Sollte das der Fall sein müssen alle Sozialabgaben nachgezahlt werden.

Grüße Michael

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