Meine Bekannte lebt in Trennung im Moment. In der Ehe wurde
ein Antrag auf eine Lebensversicherung wie folgt gestellt:
Antragsteller: Hr. + Fr. …
Ich nehme an, das ist nachweisbar?
Die Versicherung hat aber den Ehemann als Versicherungsnehmer
eingetragen und auch das Geld an ihn dieses Jahr komplett
ausbezahlt.
Versicherung ansprechen und fragen, was die dazu sagen…
Die monatlichen Beiträge wurden vom gemeinsamen Konto
überwiesen.
Das könnte in einem Prozess eine Rolle spielen aber sicher bin ich mir da nicht, bin schließlich kein Jurist.
Meine Fragen: Hat die Ehefrau Anspruch auf 50%?
Sollte Sie die beim Familiengericht einklagen und wie hoch
sind die Chancen dass sie Erfolg hat?
Wie das versorgungsrechtlich (also wegen der Scheidung aussieht -> keine Ahnung, fragt nen Anwalt!)
Versicherungsrechtlich sehe ich einen Ansatzpunkt, da die Police vom Antrag abweicht.
Wenn das damals nicht dokumentiert wurde, also speziell darauf hingewiesen wurde, dass der Versicherungsschein vom Antrag abweicht, dann kann man diesen nachträglich ändern lassen…
Ob das was an der Situation ändert kann ich so nicht beurteilen, da müsste man mal in alle Unterlagen schauen.
Vielen Dank für Hilfe
Das ist für dieses Forum glaube ich zu komplex. Ihr könnt mit mininmalen Angaben keine komplette Rechtsberatung in einem öffentlichen Forum erwarten …
Gruß Dirk