Anspruch auf Abfindung

Hallo,

gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn beispielsweise eine GmbH aus Altersgründen der Gesellschafter und des Geschäftsführers beendet werden soll und es zur ordentlichen Kündigung der langjährig Beschäftigten kommt? Oder ist die Zahlung einer Abfindung ähnlich wie Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nur ein guter Zug des Arbeitgebers bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit?

Wonach würde eine eventuelle Abfindung berechnet werden? Ich habe mal gehört, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Bruttoeinkommen gezahlt würde. Und wie sieht es aus mit den Nebenkosten, wird sowas verbeitragt und versteuert?

Vielen Dank für eine fundierte und auf verlässliche Quellen gestützte Antwort!

Feffi Kunterbunt

Hallo

gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer
Abfindung,

Nein.

Wonach würde eine eventuelle Abfindung berechnet werden? Ich
habe mal gehört, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein
Bruttoeinkommen gezahlt würde.

Als Orientierung gilt die Formulierung im Kündigungsschutzgesetz:
„Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.“

Und wie sieht es aus mit den
Nebenkosten, wird sowas verbeitragt und versteuert?

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Gruß,
LeoLo