Hallo,
gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn beispielsweise eine GmbH aus Altersgründen der Gesellschafter und des Geschäftsführers beendet werden soll und es zur ordentlichen Kündigung der langjährig Beschäftigten kommt? Oder ist die Zahlung einer Abfindung ähnlich wie Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nur ein guter Zug des Arbeitgebers bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit?
Wonach würde eine eventuelle Abfindung berechnet werden? Ich habe mal gehört, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Bruttoeinkommen gezahlt würde. Und wie sieht es aus mit den Nebenkosten, wird sowas verbeitragt und versteuert?
Vielen Dank für eine fundierte und auf verlässliche Quellen gestützte Antwort!
Feffi Kunterbunt