Hallo,
habe folgende Frage: war 6 Jahre berufstätig, dann machte die Firma zu. Habe danach 3 Monate AG1 erhalten. 6 Monate war ich wieder berufstätig, aber die Probezeit nicht bestanden und muss wieder AG1 beantragen. Wie lange habe nun den Anspruch auf AG1 ?
Danke
ok
Hallo,
mit 6 Monaten hat man keinen (neuen) Anspruch auf Alg erworben. Falls ein Restanspruch aus dem vorhergehenden Alg-Bezug besteht (was du hier verschweigst), besteht dieser auch bei erneuter Arbeitslosigkeit.
Gruß
Otto
Man hatte doch aus den 6 Jahren Beschäftigung Anspruch auf die höchstmögliche Zeit von 720 Tagen ( 2 Jahre) ALG 1.
Davon sind ca. 90 Tage ( 3 Monate ALG 1 Bezug)verbraucht.
Die neue Arbeit ist zu kurz um neue ALG Ansprüche zu erwerben.
Da es noch nicht länger als 4 Jahre her ist, kann man die alten ALG 1 Ansprüche neu nutzen
Also 720 - 90 = 630 Tage stehen noch zur Verfügung.
MfG
duck313