hallo,
ich habe eine frage zum alg - wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte 
ich hab z. zeit 2 halbtagsstellen, beide soz.-vers.pflichtig, also keine minijobs.
im sommer läuft eine der stellen aus(war befristet), die andere stelle hab ich seit 1.03.2010.
hab ich für die befristete stelle(lief bis sommer 5 jahre)anspruch auf alg 1?
würde, wenn ich einen anspruch hätte, der verdienst aus der anderen halbtagsstelle angerechnet, und spielt das einkommen meiner lebensgefährtin,mit der ich zusammen wohne, ein rolle?
fragen über fragen…ich sag schon mal danke, für eure tipps!