Anspruch auf alg ?

hallo,

ich habe eine frage zum alg - wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte :smile:

ich hab z. zeit 2 halbtagsstellen, beide soz.-vers.pflichtig, also keine minijobs.

im sommer läuft eine der stellen aus(war befristet), die andere stelle hab ich seit 1.03.2010.

hab ich für die befristete stelle(lief bis sommer 5 jahre)anspruch auf alg 1?

würde, wenn ich einen anspruch hätte, der verdienst aus der anderen halbtagsstelle angerechnet, und spielt das einkommen meiner lebensgefährtin,mit der ich zusammen wohne, ein rolle?

fragen über fragen…ich sag schon mal danke, für eure tipps!

Hallo,

nein du hast keinen Anspruch auf ALG da du ja noch die andere Stelle hast und das wohl mehr als ein 400 € Job ist. Würde dir aber vorsichtshalber zu einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit raten , da sie dir genau sagen können ob du einen Anspruch auf ALG1 hast,zum anderen müsstest du dich jetzt schon Arbeitssuchend melden. Der Verdienst aus der anderen Stelle wird dann aber auf jeden Fall mit angerechnet, das Einkommen der Lebensgefährtin spielt aber keine Rolle, hat mit dir ja nichts zu tun.