Anspruch auf ALG 1 (Arbeitslosengeld 1)

Hallo,

folgende Situation: Ich arbeite seit dem 1. September 2014 Vollzeit, im Mai habe ich die Firma gewechselt aber keinen Pause/Unterbrechung dazwischen gehabt. Jetzt wurde mir aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.08.2015 gekündigt. Habe ich nun Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Es sind genau 365 Tage wenn ich den 31.August mitzähle?

Vielen Dank im Vorraus

Hallo,

wenn die Kündigung zum 31.08. ausgesprochen wurde, endet das Arbeitsverhältnis erst um 24:00 Uhr. Der Tag ist also voll mitzuzählen wie der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses, da dieses um 0:00 Uhr begann.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Antwort, dann bin ich ja beruhigt :slight_smile: