Die Frage ist, ob sie finanziell (!) im Sinne einer _Wohn_gemeinschaft zusammenleben (= man teilt sich die Wohnkosten und die Kosten für Grundlebensmittel/ Hygieneartikel, wirtschaftet ansonsten aber getrennt, hat keine gemeinsamen Konten/ Verträge, kann nicht über Einkommen/ Vermögen des Anderen verfügen, man hilft einander auch in Notzeiten nicht finanziell aus usw.) … oder ob sie als „Einstehens“-_Bedarfs_gemeinschaft nach § 7 SGB II zusammenwohnen.
Als wirtschaftliche WG wären sie getrennt zu berechnen, es läge keine Bedarfsgemeinschaft vor, und es müsste jeder für sich ggf. seine eigenen Anträge stellen (wobei auch ALG2-vorrangige Ansprüche überprüft würden). A hätte mit Bs Anträgen nichts zu tun , müsste auch keine Auskünfte zu seinem Einkommen erteilen (und umgekehrt auch nicht) und käme nur bei den (zu teilenden) Unterkunftskosten ins Spiel.
Als Einstehens-BG hingegen würden sie als 2-Personen-BG berechnet, beide Einkommen würden berücksichtigt und wären auch für die Bedarfe des Anderen einzusetzen, auch dabei würden ALG2-vorrangige Ansprüche überprüft usw. http://hartz.info/index.php?topic=43765.0