Hallo zusammen,
jemand ist arbeitslos und bezieht AlG I.
Dieser jemand möchte eine private Vollzeit-Weiterbildung machen, die wöchentlich von Mo - Fr halbtags stattfindet.
Diese Weiterbildung kostet diesem jemand nichts, außer eine einmalige Aufnahmegebühr.
Hat dieser jemand während der Vollzeit-Weiterbildung Anspruch auf AlG I? Wenn nicht, erhält er während dieser Vollzeit-Weiterbildung eine andere finanzielle Leistung gezahlt, die evtl. genauso hoch ist, wie das AlG I? Wenn ja, welche?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU