Hi,
ich hätte da eine Wissenslücke zu füllen. Wie schaut das aus, wenn ein Arbeitnehmer noch keinen Anspruch auf ALG I erworben hat und dann selber Kündigt. Bei ALGI ist klar, da könnte es zur einer Sperrzeit von 3 Monaten kommen.
Zu ALGII habe ich verschiedene Möglichkeiten gehört:
a: Es kommt zur einer kompletten Sperrung für 6 Wochen
b: Es kommt zur einer kompletten Sperrung von 3 Monaten
c: Es kommt zur einer Sanktion von 30% des ALG II
Weiss jemand bescheid?
Ich danke für eure Antworten.
Klaus