Anspruch auf ALG II bei Eigenkündigung

Hi,

ich hätte da eine Wissenslücke zu füllen. Wie schaut das aus, wenn ein Arbeitnehmer noch keinen Anspruch auf ALG I erworben hat und dann selber Kündigt. Bei ALGI ist klar, da könnte es zur einer Sperrzeit von 3 Monaten kommen.

Zu ALGII habe ich verschiedene Möglichkeiten gehört:

a: Es kommt zur einer kompletten Sperrung für 6 Wochen
b: Es kommt zur einer kompletten Sperrung von 3 Monaten
c: Es kommt zur einer Sanktion von 30% des ALG II

Weiss jemand bescheid?

Ich danke für eure Antworten.

Klaus

Hallo
Bei einem Bekannten war das so:
Er hat gekündigt.
AlgI sperrt ihn für 12 Wochen.
AlgII übernimmt, da der Staat niemanden komplett ohne irgendwas dastehen lassen darf.
Er musste es aber, wie bei einem Darlehen alles wieder zurückbezahlen, da der Bedürfigkeitsstatus von ihm selbst und wissentlich herbeigeführt wurde.
Gruß Anja