off-topic: Anspruch auf Kindesunterhalt
(Hintergrund ( glaube ich ): Zumindest grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Unterhaltsverpflichtung. Bei Interesse mal im Rechts- oder Politikbrett nachfragen.)
bist du dir da sicher?
Nicht hundertprozentig. (Deswegen „glaube ich“ und der Verweis an ein anderes Brett. Damit meinte ich implizit: „Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst.“ 
Hast du mal eine Quelle.
Nein, sorry. Sonst wüsste ich es ja defintiv. 
Ich meine im Kopf zu haben, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht mehr besteht, sobald eine berufliche Ausbildung abgeschlossen wurde.
Und ich meine, dass es bis 25 auf jeden Fall so ist und bei Ü 25-Kindern nur dann noch, solange sie sich noch in der Erstausbildung befinden.
Also wohl doch mal im Rechtsbrett nachfragen…
Grüße Fred