Anspruch auf Alg II?

Hat jemand Anspruch auf Alg II? (Derjenige ist 26 J., bei den Eltern wohnend und befindet sich zur Zeit bis Juni 2009 in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme.)

Alg I läuft bald aus.

MOD:Titel Archiv-tauglich gemacht

Hat jemand Anspruch auf Alg II? (Derjenige ist 26 J., bei den Eltern wohnend und befindet sich zur Zeit bis Juni 2009 in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme.)
Alg I läuft bald aus.

Eigentlch spricht nichts dagegen, derjenige müsste nur klarmachen, dass er mit den Eltern keine Wirtschaftsgemeinschaft hat (dass sie also nicht gemeinsam wirtschaften d. h. einkaufen etc.).

Man kann sicher auch einen Anteil für die Kosten für Heizung und Unterkunft bekommen. Auf jeden Fall mit beantragen.

Allerdings könnte paradoxerweise die berufliche Weiterbildungsmaßnahme das Problem sein. Was ist das für eine Maßnahme? Wer finanziert sie?

Da man ja während einer solchen Maßnahme nicht dem Arbeitsmarkt (und den tollen Hartz-4-eigenen Maßnahmen) zur Verfügung steht (man muss ja mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können), könnte es unter Umständen da zu Problemen kommen. Man müsste sich die weitere Teilnahme an dieser Maßnahme vermutlich genehmigen lassen, und zwar vom dortigen Arbeitsberater (Fallmanager) im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung.

Da es aber absurd wäre, eine solche Maßnahme aufzugeben, um Alg2 zu bekommen, könnte es sich bei einer eventuellen Ablehnung des Antrags lohnen, dagegen Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen. Ich weiß zwar nicht, was dabei rauskäme, ein finanzielles Risiko wäre das jedoch nicht (wenn man keinen Rechtsanwalt nimmt).

Wichtig ist, so früh wie möglich einen schriftlichen Antrag zu stellen, den Bescheid genau durchzulesen, und bei eventueller Ablehnung oder Teilablehnung fristgerecht Widerspruch einzulegen.

MOD:Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Anspruch auf ALGII richtet sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, welche bei Antragsstellung geprüft wird.

Man muss vorher prüfen ob diese Weiterbildungsmaßnahme mit ALGII gefördert werden kann oder ob vorranging eine andere Sozialleistung (Bafög, Zahlungen der dt. Rentenvers. o.ä.) beantragt werden muss.