Meine Freundin ist seit 09.11.2011 arbeitsunfähig erkrankt wegen einer psychischen Diagnose und war auch seit dem bis Anfang März in stationärer Behandlung.
Am 12.12.2011 ist sie von der KK aufgrund Vorerkrankungen ausgesteuert worden. Dann hat sie bei der Arbeitsagentur vorgesprochen und einen Antrag auf Leistungen gestellt.
Siee musste sich arbeitsfähig schreiben lassen damit sie ab 13.12.2011 einen Anspruch auf Leistungen nach § 117 SGB III bekommen könnte. Dies hat sie auch gemacht und bekam ALG I nach § 117 SGB III.
Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich jedoch noch in stationärer Behandlung und ist aus meiner Sicht weiterhin arbeitsunfähig.
Nach Entlassung aus der stat. Behandlung hat sie bei der Arbeitsgentur angerufen und hat gefragt, was sie mit der Folgebescheinigung der Ärztin machen solle. Die AA sagte sie solle sie zuschicken. Daraufhin wurde das ALG nach 6 Wochen (Leistungsfortzahlung wieder eingestellt.
Nun musste sie sich wieder AF schreiben lassen, damit sie wieder ALG 1 bekommen kann. Eine Reha wurde bereits durch das Krankenhaus eingeleitet und sie wartet aktuell auf den Bescheid.
Sie hat nun für 12 Tage kein ALG erhalten, was in Ihrer Situation finanziell sehr weh tut.
Hätte hier nicht die Leistung nach § 125 SGB III gewährt werden müssen, laut Arbeitsagentur gibt die Diagnose diesen Paragraphen nicht her.
Was kann man hier machen ?
Vielen Dabk im voraus für Eure Hilfe