Anspruch auf ALG nach Aussteuerung Krankengeld

Meine Freundin ist seit 09.11.2011 arbeitsunfähig erkrankt wegen einer psychischen Diagnose und war auch seit dem bis Anfang März in stationärer Behandlung.

Am 12.12.2011 ist sie von der KK aufgrund Vorerkrankungen ausgesteuert worden. Dann hat sie bei der Arbeitsagentur vorgesprochen und einen Antrag auf Leistungen gestellt.

Siee musste sich arbeitsfähig schreiben lassen damit sie ab 13.12.2011 einen Anspruch auf Leistungen nach § 117 SGB III bekommen könnte. Dies hat sie auch gemacht und bekam ALG I nach § 117 SGB III.

Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich jedoch noch in stationärer Behandlung und ist aus meiner Sicht weiterhin arbeitsunfähig.

Nach Entlassung aus der stat. Behandlung hat sie bei der Arbeitsgentur angerufen und hat gefragt, was sie mit der Folgebescheinigung der Ärztin machen solle. Die AA sagte sie solle sie zuschicken. Daraufhin wurde das ALG nach 6 Wochen (Leistungsfortzahlung wieder eingestellt.

Nun musste sie sich wieder AF schreiben lassen, damit sie wieder ALG 1 bekommen kann. Eine Reha wurde bereits durch das Krankenhaus eingeleitet und sie wartet aktuell auf den Bescheid.

Sie hat nun für 12 Tage kein ALG erhalten, was in Ihrer Situation finanziell sehr weh tut.

Hätte hier nicht die Leistung nach § 125 SGB III gewährt werden müssen, laut Arbeitsagentur gibt die Diagnose diesen Paragraphen nicht her.

Was kann man hier machen ?

Vielen Dabk im voraus für Eure Hilfe

Hallo Lucky21,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Aussagen treffen:

Aus meiner Sicht ist das so:

Die Arbeitsagentur hat leider richtig gehandelt.
Im Rahmen der Reha (sofern sie von der Deutschen Rentenversicherung übernommen wird) bestünde noch die Möglichkeit Übergangsgeld zu beantragen, was den Vorteil hat, dass in dieser Zeit der ALG 1-Anspruch ruht. die Voraussetzungen nach §125 SGB liegen meiner Meinung nach (noch) nicht vor, da der Rentenversicherungsträger die Erwerbsminderung aktuell noch nicht feststellen konnte (wegen stationärer Behandlung, die meiner Meinung nach durch die Krankenkasse bezahlt wurde).

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958