Liebe/-r Experte/-in,
Die Vorgeschichte:
Im Juli 2011 habe ich beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenerstattung meines Mehrbedarfs bezüglich des Umgangsrechts mit meinen Kindern gestellt. Die damalige Sachbearbeiterin wollte diverse Unterlagen haben, weiche ich sofort alle eingereicht habe. Und ich solle die Fahrten zu meinen Kindern auflisten und von meiner Ex-Frau unterschreiben lassen. Bis heute habe ich dies so gemacht und die Fahrtenlisten monatlich beim Jobcenter eingereicht. Auch habe ich monatlich schriftlich nachgefragt, wann ich denn einen Bescheid bzw. die entsprechenden Leistungen überwiesen bekomme. Jedoch habe ich bis heute weder Geld noch Bescheid noch überhaupt eine Antwort bekommen!
Allerdings hatte ich jetzt - nach ca. 1/2 Jahr - ein Schreiben, von einer anderen Sachbearbeiterin, mit folgendem Inhalt im Briefkasten:
Nach § 21(6) sind Mehraufwendungen die aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehen aus vorhandenem Einkommen zu bestreiten.
Da Einkommen vorhanden ist, können keine Kosten übernommen werden.
Nur, im § 21 SGB II steht tatsächlich das Gegenteil bzw. rein gar nichts davon, dass Empfänger von aufgestocktem ALG 2 bezüglich Mehrbedarf schlechter zustellen sind. - Wäre auch nicht wirklich plausibel! Außerdem wusste auch meine vorherige Sachbearbeiterin, dass ich Einkommen habe.
Jetzt gibt’s wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat die Sachbearbeiterin wirklich das (gesetzliche) Recht, mir die Erstattung meiner Mehraufwendungen zu verwehren. Dann bitte, aufgrund von welchen konkreten Gesetzen?
Oder, die einzige Alternative wäre noch, dass es sich um eine vorsätzliche Falschinformation handelt - aufgrund von „internen Sparmaßnahmen“ seitens des Jobcenters. In diesem Falle wäre es sehr interessant zu wissen, ob hier ein Straftatbestand nach § 263 StGB (Betrug im Sinne von Arglistiger Täuschung) besteht?
In allererster Linie interessiert mich natürlich: Habe ich, trotz meiner Teilzeitbeschäftigung, nun das uneingeschränkte - gesetzliche - Recht auf diese Mehrbedarfsleistung oder nicht?
Denn diese Information bräuchte ich dringend, um beim Widerspruch bzw. einer eventuell notwendigen Klage argumentieren zu können.
Vielen Dank für Deine/Ihre Hilfe. Rückfragen beantworte ich natürlich sehr gerne.
Freundlichste Grüße,
Kai