Anspruch auf ALG2 nach Abschluss Ausbildung

Hallo,
ein 26-jähriger hat in Kürze seine Ausbildung (keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) abgeschlossen, wird aller Voraussicht danach nicht sofort einen Job finden, wohnt allerding noch im elterlichen Haushalt.
1.) Bis zu welcher Einkommenshöhe der Eltern hat das Kind Anspruch auf ALG2 ?
2.) Wird evtl auch Vermögen der Eltern berücksichtigt ?
3.)Angenommen das Kind zöge aus, in einen eigenen Haushalt : Ist dann die finanzielle Situation der Eltern noch von Belang ?
4.) Wie wäre die Situation, zöge das Kind in einen eigenen Haushalt, mietete sich dafür eine Wohnung (z.B. ETW ) von den Eltern.
Gruß
Karl

Hallo Karl,

ein Kind das älter als 25 Jahre ist und die Erstausbildung abgeschlossen hat, hat vollen Anspruch auf ALG II. Die Eltern können die Unterhaltsvermutung zurückweisen.
Schaue auf www.arbeitslosen-hilfe-forum-deutschland.org unter Forum - Bedarfsgemeinschaft für noch detailierte Informationen.
MfG
A.W. Osthege

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Hallo !
Hat meiner Meinung nach keinen Anspruch auf ALGII , sondern bekommt erstmal Arbeitslosen-Geld für ein Jahr.
Zumindest bei meiner Tochter ist es so.

mfG Steffen

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