Liebe Wissenden!
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Anteil der alljährlichen Einmalzahlung (früher: Weihnachtsgeld) wenn er vom 01.01. bis Ende Juni bei seinem alten Arbeitgeber beschäftigt war (TVöD)?
Danke !
Liebe Wissenden!
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Anteil der alljährlichen Einmalzahlung (früher: Weihnachtsgeld) wenn er vom 01.01. bis Ende Juni bei seinem alten Arbeitgeber beschäftigt war (TVöD)?
Danke !
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Gerade, wenn es sich nicht mehr um das „Weihnachtsgeld“ handelt, sondern dieses inzwischen als jährliche Einmalzahlung deklariert wird, hängt es davon ab, ob und was zu dieser Einmalzahlung geregelt ist. Ist die Einmalzahlung Bestandteil des Tarifvertrags? Dann wird es darin geregelt sein. Handelt es sich um eine Form der Erfolgsbeteiligung oder Prämie, so ist dies evtl. betrieblich per Betriebsvereinbarung geregelt und dort nachzulesen.
Gängige Praxis ist es, dass das Weihnachtsgeld anteilig bezahlt wird.
Zumindest ist es in der freien Wirtschaft so. Im öffentlichen Dienst kenne ich mich allerdings nicht aus.