Hat x Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn er einen Arbeits-Aufhebunhsvertrag mit dem AG vereinbart?
Also der Arbeitsvertrag mit dem alten Ag wird zum 15.12 aufgelöst und der neu Vertrag beginnt am 01.01.
Besteht nun für die 2 Wochen ein Anspruch, oder gibt es hier eine „Sperre“ wegen einvernehmlicher Kündigung?