Hallo,
ich habe während meines Studiums 13 Monate gearbeitet (März03-April04). Der Arbeitsvertrag war von vornherein befristet; Steuern, Versicherungen usw. wurden ordnungsgemäß vom Gehalt abgezogen.
Während dieser Beschäftigung nahm ich insgesamt zwei Urlaubssemester, blieb aber immatrikuliert und studiere seit dem SS04 weiter.
Habe ich nach meinem Studium (Abschluß vorraussichtlich nächsten Sommer) noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder habe ich diesen bereits jetzt, obwohl ich noch Studentin bin? Wenn ja, für wie lange?
Herzlichen Dank im Voraus, eva-luna
Hallo,
also ich glaube man muss innerhalb der letzten drei jahre mind. 12 monate in einem sozialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis gestanden haben. wie ich gelesen hab -> hast du das.
Arbeitslosengeld gibt’s ein jahr lang.
hoffe ich konnte helfen
veronika
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kleine Anmerkung
Arbeitslosengeld gibt’s ein jahr lang.
13 Monate Versicherungspflichtverhältnis würden nur zu einem Anspruch von 6 Monaten Alg führen, nicht 12.
Holger
hi,
ja, sorry - wollte mich auch grad berichtigen.
Hab mich heut auch aufklären lassen.
war noch auf dem alten stand.
Danke
Veronika
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