Anspruch auf Arbeitslosengeld

Hallo liebe Wissende,
hat eine minderjährige Schwangere die 6 Monate im Ausbildungsverhältnis gestanden hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw Mutterschaftsgeld???

Liebe Grüße Heike

Auch hallo.

Das kommt drauf an: ALG bekommt nur der/diejenige, die auch Beiträge gezahlt hat. Bei Arbeitslosen-/Sozialhilfe kann man’s ja mal versuchen. Und Mutterschaftsgeld gibt’s erst nachdem das Kind (lebendig) ‚draussen‘ ist.

HTH
mfg M.L.

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Hallo

Wieso „Gestanden hat“? Was ist denn aus der Ausbildung geworden? Abgebrochen?

Gruß,
LeoLo

Hallo Heike
Ich kann Dir nur soviel Dazu sagen, das Hartz IV haben. Demnach erhält derjenige Arbeitslosengeld, welcher folgende Voraussetzungen erfüllt:

Voraussetzung für ALG 1 sind 12 Monate sozialversicherungspflichtige Arbeit innerhalb der letzten 36 Monate.

Das ist nicht gegeben.Aber einen Versuch auf ALG II ist es allemal wert
kommt noch darauf an ob Sie zuhause wohnt und und und.

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
Viele Grüße Lupiuna

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