Hallo !
Meine Frau befindet sich im zweiten Jahr des Erziehungsurlaubs und erhält demnach 300 Euro pro Monat.Jetzt haben wir einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt.Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt,das wir selbst mit dem Kinderzuschlag unter der Mindesteinkommensgrenze liegen würden (2 Erwachsene,3 Kinder)und demnach der Zuschlag abgelehnt wird und wir sollen doch Hartz 4 beantragen.Noch bevor wir den Antrag auf Hartz 4 stellen konnten,fand meine Frau kurzzeitig Arbeit (5 Wochen,danach Kündigung AG,Probezeit).Nun ist sie leider wieder arbeitslos und wir wissen jetzt nicht genau,wo wir eventuelle Anträge stellen können.Sollten wir jetzt einen Antrag auf Hartz 4 stellen,oder soll sich meine Frau arbeitslos melden (falls dieses überhaupt geht,da sie ja noch im 2 Erziehungsjahr ist).
Vielen Dank im vorraus
Mfg
Frank Lorenz
Hallo Frank
Stellt am besten so schnell wie möglich alle Anträge, die evtl. in Frage kommen. Rückwirkend gibt es nämlich normalerweise gar nichts.
Angenommen, ihr stellt einen Antrag auf Kinderzuschlag, und die erzählen euch wieder, dass ihr dafür zu wenig Geld habt und dass ihr ALG II beantragen sollt, dann kriegt ihr nämlich für die ganze Zeit, die die Bearbeitung brauchte und bis ihr den neuen Antrag gestellt habt, gar nichts.
Viele Grüße Thea