Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Weiterbildung?

Hallo
ich hätte mal eine Frage. Wie verhält es sich, wenn man nach einer Ausbildung 5 Jahre als Geselle tätig ist. Sich dann entschließt eine Weiterbildung (Vollzeit, 12 Monate) zu machen. Vom Arbeitgeber wird man beurlaubt. Kann aber während dieser Zeit als 400 Euro Jobber in diesem Unternehmen arbeiten
Ca. 1 Monat bevor die Weiterbildung zu ende ist, bekommt man vom Arbeitnehmer gesagt, dass man eine Kündigung erhält (Auf Grund der wirtschaftlichen Lage). Hat man hier Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, was ist Berechnungsgrundlage?? die 400 Euro oder der Gesellengehalt vor der WEiterbildung??

Hallo,

Wenn während der Fortbildung kein ALG I bezogen wurde, würde sich eine
Anspruchsdauer entsprechend der vorherigen ( sozialversicherungspflichtigen ) Beschäftigung ergeben.
Es könnte m.W. nach so sein, das in diesem Fall bis zu 5 Jahren
rückwirkend berechnet wird. ( Also 12 mon. BaFög etc + 4 Jahre Gesellenlohn )
Die Anspruchsdauer steht in Tabellen; die Entgelthöhe müßte sich
nach dem Durchschnittseinkommen des Berechnungszeitraumes ergeben.

Also die alten Lohnabrechnungen und evtl. vorhandene Bescheinigungen
über Fördergelder ( z.B. BaFög etc ) der beruflichen Fortbildung bereit halten.

mfg

nutzlos