Anspruch auf Arbeitslosengeld während deer Pflegezeit

Ist es richtig das man während der Pflegezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat,wenn man dem Arbeitsamt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht (Teilzeit pro Woche arbeiten kann)und wonach wird das Arbeitslosengeld in dieser Zeit berechnet?(nach den Anspruch den man durch mehrjähriger Vollzeitarbeit erworben hat oder nach der Teilzeitarbeit die man perspektivisch arbeiten könnte (Also der Möglichkeit 15 Stunden pro Woche arbeiten zu können)
Vielen Dank vorab für die Beantwortung der Frage

Hallo, leider schreiben Sie nicht, welches Arbeitlosengeld meinen: I oder II ? Meinen Sie Arbeitslosengeld I, dann kann ich Ihre Frage zufriedenstellend nicht beantworten, da ich im Jobcenter, nicht bei der Agentur für Arbeit tätig bin. Ich empfehle Ihnen dann, Ihre Frage ins Forum einzustellen. Da sind Kollegen aus der Agentur, die mehr Ahnung haben als ich :smile:)
Meinen Sie Arbeitlosengeld II, melden Sie sich wieder.

Falsches Brett>Arbeitsamt
G

Guten Abend.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach den Verdienst Ihrer Vollzeitbeschäftigung und wird dann auf die Stundenanzahl heruntergerechnet, für die Sie zur Verfügung stellen.

Damit Sie Arbeitslosengeld beziehen können, müssen Sie mind 15h/Woche arbeiten können und auch wollen. Sie müssen sich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.