Angenommen eine Arbeitnehmerin tritt zum 1.1.07 eine neue Arbeitsstelle in einem Betrieb mit 400 Angestellten an. Vereinbart ist eine Probezeit von 6 Monaten. Während der Probezeit wird die Mitarbeiterin schwanger. Damit greift das Mutterschutzgesetz und sie kann nicht gekündigt werden. Sie meldet dann eine Elternzeit von 3 Jahren an.
Nun die Fragen:
Ist aus dem Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes Angestelltenverhältnis geworden, wenn im Arbeitsvertrag nicht vereinbart ist, dass nach Ablauf der Probezeit ein neuer Vertrag geschlossen werden muss.
Hat die Mitarbeitern damit nach Ablauf der Elternzeit einen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung in dem Betrieb oder kann man ihr dann ohne besondere Vorkommnisse kündigen?
Hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Teilzeitstelle oder nur auf eine Vollzeitstelle wie vor der Entbindung?
Vielen Dank!
Auch ich grüße Dich ganz herzlich!
Vereinbart ist eine Probezeit von 6 Monaten.
NUR eine Probezeit, oder handelt es sich um ein befristetes Probearbeitsverhältnis?
Ist aus dem Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes
Angestelltenverhältnis geworden, wenn im Arbeitsvertrag nicht
vereinbart ist, dass nach Ablauf der Probezeit ein neuer
Vertrag geschlossen werden muss.
Wäre der Arbeitsvertrag denn nach 6 Monaten vorbei gewesen - sprich: War er BEFRISTET?
Wenn nicht, dann wäre es von vornherein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gewesen.
Hat die Mitarbeitern damit nach Ablauf der Elternzeit einen
Anspruch auf eine unbefristete Anstellung in dem Betrieb oder
kann man ihr dann ohne besondere Vorkommnisse kündigen?
Wenn vorher nichts befristet war, dann ist auch nach der Elternzeit nichts befristet.
Hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Teilzeitstelle oder
nur auf eine Vollzeitstelle wie vor der Entbindung?
Zunächst mal hat sie den Anspruch auf eine Stelle zu gleichen Bedingungen.
Was man dann mit dem TzBfG beantragen und auch durchsetzen kann, ist etwas komplexer - frage einfach, wenn Du meine Fragen beantwortet hast 
Vielen Dank!
Bitte
LG
Guido
Hallo!
Es wurde ein UNBEFRISTETER Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten geschlossen.
Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort!
Vereinbart ist eine Probezeit von 6 Monaten.
NUR eine Probezeit, oder handelt es sich um ein befristetes
Probearbeitsverhältnis?
Ist aus dem Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes
Angestelltenverhältnis geworden, wenn im Arbeitsvertrag nicht
vereinbart ist, dass nach Ablauf der Probezeit ein neuer
Vertrag geschlossen werden muss.
Wäre der Arbeitsvertrag denn nach 6 Monaten vorbei gewesen -
sprich: War er BEFRISTET?
Wenn nicht, dann wäre es von vornherein ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis gewesen.
Hi!
Es wurde ein UNBEFRISTETER Arbeitsvertrag mit einer Probezeit
von 6 Monaten geschlossen.
Dann bleibt er das auch - unbefristet!
google mal nach dem TzBfG - da steht dann drin, wie man nach Voll- auf Teilzeit kommen kann.
Es gibt sogar Tarifverträge, in denen so etwas geregelt ist (schon bevor es das TzBfG überhaupt gab)…
LG
Guido