Anspruch auf Arbeitszeugnis?

Hallo,

eine Arbeitnehmerin ist seit knapp 10 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt (öffentlicher Dienst, kommunale Ebene) und hätte gerne mal ein Arbeitszeugnis. Sie hat keine Absicht sich wegzubewerben, sondern hätte das Zeugnis einfach nur mal gerne für ihre Unterlagen.

Sie hat dann einen Antrag auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gestellt und die Personalabteilung hat sich dann gemeldet und wollte wissen, warum sie das Zeugnis haben möchte. Weiterhin wurde ihr mitgeteilt, das sie nur Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn die man sich wegbewerben möchte.

Fragen hierzu:
Stimmt es, dass man nur Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn man sich wegbewerben möchte?
Ist man dann verpflichtet, der Personalabteilung dies mitzuteilen?

Gruss
Sueh

Hallo

Stimmt es, dass man nur Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn man
sich wegbewerben möchte?

Nein, man benötigt einen triftigen Grund. „Einfach mal so“ geht nicht. Bewerbungen, Vorgesetztenwechsel, Arbeitsplatzwechsel, oder ähnliches dürften einen Anspruch begründen.

Ist man dann verpflichtet, der Personalabteilung dies
mitzuteilen?

Nein, aber dann ist die Personalabteilung auch nicht verpflichtet, eins auszustellen.

Gruß,
LeoLo

Auch hallo.

Fragen hierzu:
Stimmt es, dass man nur Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn man
sich wegbewerben möchte?
Ist man dann verpflichtet, der Personalabteilung dies
mitzuteilen?

Also lt. den Suchergebnissen von arbeitsrecht.de @ Zwischenzeugnis bedarf es keiner Begründung für das Ausstellen desselben. Und eine Interpretation von wg. Wegbewerbung ist auch nicht zulässig.

HTH
mfg M.L.

Also lt. den Suchergebnissen von arbeitsrecht.de @
Zwischenzeugnis bedarf es keiner Begründung für das Ausstellen
desselben.

Fast richtig: es bedarf triftiger Gründe. Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…

mfg M.L.

Nein

Stimmt es, dass man nur Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn man sich wegbewerben möchte?

http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html

Nur bei Beendingung des Arbeitsvrhältnisses.

Ist man dann verpflichtet, der Personalabteilung dies mitzuteilen?

Nein, was geht die das an? Kündigung nach BGB § 622, Abs. 1 oder gemäß Tarifvertrag reicht. Alles andere ist deren Problem.

Sie hat dann einen Antrag auf Ausstellung eines
Arbeitszeugnisses gestellt und die Personalabteilung hat sich
dann gemeldet und wollte wissen, warum sie das Zeugnis haben
möchte. Weiterhin wurde ihr mitgeteilt, das sie nur Anspruch
auf ein Zeugnis hat, wenn die man sich wegbewerben möchte.

Schlamperladen oder Faulenzerhaufen. Außerdem ist dafür nicht die Personalabteilung, sondern der administrativ Vorgesetze ausführend. Normalerweise hat es in einem modern geführten Unternehmen mindestens 1 jährliches Mitarbeitergespräch und im Rahmen dessen wird auch auf Nachfrage ein Zwischenzeugnis ausgestellt.

Darüber ist es üblich (Grundlage unbekannt), beim Wechsel des Übergebenen/Vorgesetzten VOR dessen Abgang/Wegbeförderung/Umbettung ein Zwischenzeugnis von diesem zu erhalten.

Gruß

Stefan

Danke
Hallo an alle,

vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss
Sueh