Anspruch auf Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen,

nehmen wir folgende Situation an:
Arbeitnehmer (AN) kriegt von der Firma Aufhebungsvertrag angeboten. Die Voraussetzung: AN soll innerhalb 2 Wochen die Firma verlassen. Das geht AN zu schnell und er lehnt ab.
Kurze Zeit später bringt die Firma wieder ein offizielles Freiwilligenprogramm mit Aufhebungsverträgen raus. Der AN will diesmal teilnehmen. Jetzt sagt die Firma, wir lassen Dich nicht gehen.

Hat man bei vorliegendem Aufhebungsvertrag nicht irgendeine Art von Anspruch ? Die Arbeitssituation aht sich bei AN nicht verändert seit dem ersten Angebot.
Ist das Diskriminierung? Hat man rechtlichen Anspruch? Andere Kollegen dürfen teilnehmen, nur der AN nicht.

wenn man selbst kündigt, wird man dann freigestellt oder kann man sich die Kündigungsfrist auszahlen lassen?

Danke und Grüße,
Tanit

Hallo.

Hat man bei vorliegendem Aufhebungsvertrag nicht irgendeine
Art von Anspruch ?

Ich behaupte nein. Wenn ich Dir egal welchen Vertrag anbiete und Du lehnst ab, erwächst Dir daraus kein Anspruch darauf, dass ich Dir weitere Verträge anbieten muss.

Ist das Diskriminierung?

Wenn ein AG Dir z. B. keinen Arbeitsvertrag gibt, WEIL Du schwarz, weiblich, jüdisch, schwul bist, dann ist das Diskriminierung. Wenn er Dir sagt, ich will Dich als MA behalten, kann er Dich doch gar nicht diskriminieren, Du hast ja einen Vor- und keinen Nachteil.

wenn man selbst kündigt, wird man dann freigestellt oder kann
man sich die Kündigungsfrist auszahlen lassen?

Möglicherweise wird man freigestellt. Dann bekommt man Gehalt und muß nicht arbeiten. Eine Pflicht dazu hat der AG nicht.
Auszahlen kann man nicht genommene Urlaubstage, aber keine Kündigungsfrist…Wenn man selbst kündigt und während der Frist nicht arbeiten will, aber auch keine Überstunden/Urlaub mehr hat, könnte man um unbezahlten Urlaub bitten.

Gruß, Inli

Hallo

Ist das Diskriminierung? Hat man rechtlichen Anspruch? Andere
Kollegen dürfen teilnehmen, nur der AN nicht.

Jajajaja… Es ist schon lustig daß bei uns inzwischen Diskriminierung in der Regel so definiert wird: „Um Diskriminierung handelt es sich, wenn man nicht das bekommt, was man will.“ Zum Glück ist das nicht die juristische Definition, sonst würden meine Kinder ziemlich oft diskriminiert werden.

wenn man selbst kündigt, wird man dann freigestellt oder kann
man sich die Kündigungsfrist auszahlen lassen?

Die Kündigungsfrist auszahlen lassen? Mit Verlaub, aber in was für einer Welt lebt der AN eigentlich?

Lieber Arbeitgeber. Heute ist ihr Glückstag! Ich kündige zum 31.06.2010. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses habe ich keine Lust mehr zu kommen. Dafür erwarte ich aber auch, daß Sie meine Arbeitsverweigerung freudetaumelnd in Höhe des vereinbarten Bruttolohnes weiter vergüten.
Liebe Grüße, Ihr Arbeitnehmer.

Liebe/r Tanit. Der AN hat sich schlicht verzockt. Das nennt man nicht „Diskriminierung“ sondern positiv formuliert „selbstverschuldetes Pech“.

Gruß,
LeoLo

Jajajaja… Es ist schon lustig daß bei uns inzwischen
Diskriminierung in der Regel so definiert wird: "Um
Diskriminierung handelt es sich, wenn man nicht das bekommt,
was man will.
"

Hm, naja, lustig ist auch, dass es scheinbar Leute gibt, die nicht wissen, was in anderen Firmen bzw. „der Welt da draußen“ so täglich abgeht

Zum Glück ist das nicht die juristische

Definition, sonst würden meine Kinder ziemlich oft
diskriminiert werden.

Das kann man so stehen lassen :wink:

Die Kündigungsfrist auszahlen lassen? Mit Verlaub, aber in was
für einer Welt lebt der AN eigentlich?

In einer Welt, in der man die Kündigungsfrist ausbezahlt kriegt. Oder wie geht das sonst „innerhalb 2 Wochen bitte gehen“ . Kündigungsfrist ist einzuhalten und wenn man früher gehen soll, wird das eben anders geklärt und das ist nunmal eben Geld.

Lieber Arbeitgeber. Heute ist ihr Glückstag! Ich kündige
zum 31.06.2010. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses habe ich
keine Lust mehr zu kommen. Dafür erwarte ich aber auch, daß
Sie meine Arbeitsverweigerung freudetaumelnd in Höhe des
vereinbarten Bruttolohnes weiter vergüten.
Liebe Grüße, Ihr Arbeitnehmer.

Es gibt so etwas das nennt sich Stellenabbau für den Shareholder value. Und da muss es so schnell gehen wie möglich. Koste es, was es wolle. Nächstes Mal bitte nachfragen, bevor unqualifizierte Kommentare erbracht werden.
Arbeitsverweigerung bei einer Freistellung leuchtet mir nicht so ganz ein. Jedoch zählt es für den Arbeitgeber sehrwohl, in welchem Quartal er sein Strichlein für einen weiteren Stellenabbau machen kann. Aber davon scheinen ja einige wenige/viele noch nie etwas gehört zu haben.

Liebe/r Tanit. Der AN hat sich schlicht verzockt. Das nennt
man nicht „Diskriminierung“ sondern positiv formuliert
„selbstverschuldetes Pech“.

Diese letzten Zeilen hätten genügt. Mehr wollte ich gar nicht wissen. Eine passende und nicht weltfremde Antwort hätte genügt.

Hi,
danke für die Antwort.
Ja, stimmt. Der Ausdruck „Diskriminierung“ ist fehl am Platze.
„Veräppelung“ würde es eher treffen. Meine Frage war eben nur, ob es nicht das Recht eines jeden sein müsste, ein „Freiwilliger“ zu sein. Und dann „die guten ins Töpfchen…“ usw zu betreiben… Naja!
aber scheinbar hat man als AN kaum noch Rechte…

Danke und Grüße

Hallo1

In einer Welt, in der man die Kündigungsfrist ausbezahlt
kriegt.

… wenn der AG möchte, daß der AN möglichst schnell geht. Was hier nicht der Fall ist. AG möchte, daß AN bleibt.

Kündigungsfrist ist einzuhalten und wenn man früher
gehen soll, wird das eben anders geklärt und das ist nunmal
eben Geld.

Der AN SOLL aber nicht gehen, sondern WILL gehen. Also: Andere Voraussetzung.

Es gibt so etwas das nennt sich Stellenabbau für den
Shareholder value. Und da muss es so schnell gehen wie
möglich. Koste es, was es wolle.

Richtig. Der AG hat aber bereits gesagt, daß er diesen AN nicht gehen will. Wieso sollte er also für etwas zahlen, was er gar nicht will?

Eine passende und nicht weltfremde Antwort hätte
genügt.

Ich finde eher, der AN ist hier weltfremd. Er hofft, daß der AG für etwas zahlt, was der AN will.

Gruß,
Max

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aber scheinbar hat man als AN kaum noch Rechte…

Obwohl ich kein Arbeitgeber bin sondern auch Arbeitnehmer: So wenig Rechte haben Arbeitnehmer nun auch wieder nicht.

Leute, wenn Euch die Realität nicht gefällt…
Hi!

Ja, stimmt. Der Ausdruck „Diskriminierung“ ist fehl am Platze.
„Veräppelung“ würde es eher treffen.

Nö, verzockt trifft es eigentlich als einzig anwendbarer Begriff.

Ein Vertragspartner macht eine Angebot und setzt eine Frist, die der andere Vertragspartner verstreichen lässt.

Wo bitte soll da jemand veräppelt werden?

aber scheinbar hat man als AN kaum noch Rechte…

Willkommen am Stammtisch.

Wenn Dir die Antworten (vor allem die von LeoLo, für die Du dankbar sein solltest, denn solche Experten bezahlt man normalerweise sehr teuer!) hier nicht gefallen, dann solltest Du einfach zur Kenntnis nehmen, dass nicht DAS Recht (und meistens, ganz sicher aber hier) Gerechtigkeit ist, was sich jemand denkt, der sauer ist, weil er sich verzockt hat, sondern das, was nach einer Abwägung der einzelnen Interessen entschieden würde.
Hier wäre der ach so schlimme Fall, dass greift, was ohne dieses Angebot gegriffen hätte.

Insofern ist es müßig, dass Du jetzt Deinen Frust hier im Forum ablässt, was ich aus menschlicher Sicht ausdrücklich verstehen kann.

Alles Gute
Guido

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Hallo LeoLo,

klar, kann ich mich nur anschliessen…
aber dein Schreibstil gefällt mir…
Selten so gelacht beim Lesen der Formulierungen.

Gruß
Proteus