Anspruch auf ausbezahlung der urlaubstage ?

hallo,

ich bin zum 13.03.10 gekündigt worden, hatte die woche davor urlaub indem ich krankgeschrieben war.
meine frage nun: habe ich anspruch auf die ausbezahlung der urlaubstage ?

Hallo Dani
Also meiner Meinung nach müsste dir der Urlaub noch bezahlt werden, da er dir ja zustand und du ihn aber nicht nehmen konntest.
Bin mir aber vom Gesetzlichen her nicht 100% sicher.
Vielleicht weiss noch jemand anders hier im Forum Rat.
Lg, Tinchen

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Hallo.
Seit 2001 bin ich Rentner und lebe im Ausland. Mit den aktuellen Bestimmungen bin ich nicht mehr vertraut. Meine Empfehlung: Wende Dich an Deine Gewerkschaft, Deinen Betriebsrat oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Aus persönlicher Erfahrung bekommst Du Recht aber kein Geld. Im Extremfall müsstest Du Deine Forderungen einklagen. Die Anwaltskosten übersteigen möglicherweise Deine Forderungen.
Tut mir Leid, dass ich Dir nicht weiterhelfen kann.
Viel Erfolg Peter
Hallo.

hallo,

ich bin zum 13.03.10 gekündigt worden, hatte die woche

davor

urlaub indem ich krankgeschrieben war.
meine frage nun: habe ich anspruch auf die

ausbezahlung der

urlaubstage ?

ja hast du

HI!
Im Grunde hast du Anspruch auf die Ausbezahlung deiner restlichen urlaubstage.
Pro Monat stehen dir 2 Urlaubstage zu.
Beispiel: Wenn du Ende Oktober gekündigt werden würdest und noch 10 Tage resturlaub hast, stehen dir noh 6 Tage Urlaub zu, da du den November und Dezember desselben Jahres mit jeweils 2 Urlaubstagen abziehen musst. (da arbeitest du ja nicht mehr)
Ich hoffe, ich konnte helfen.
lg