Anspruch auf Ausgleichszahlung

Hallo Miteinander,

habe neulich in eine Reportage des ARD zum Thema Verbraucherrecht bei Flugverspätungen- , Flugannulierungen - u. Überbuchungen gesehen. Dort wurden Agenturen vorgestellt, die sich für solche Rechte einsetzen.

Wie arbeiten diese im Unterschied zu Anwälten? Hat einer eine Idee?

Hi,

die arbeiten ähnlich wie die Agenturen zur Teilnahme bei der US Green Card Lottery: Eigentlich ganz einfach und man kann es selber machen, aber die lassen einen glauben dass es GANZ kompliziert sei und kassieren dann für ihre Dienstleistungen.

Flug verspätet, man will nun Geld von der Airline. Man reicht selbst seinen Anspruch gegenüber der Airline schriftlich ein, wartet ab. Wenn die Airline zahlt: Erledigt. Wenn sich nichts tut, setzt man eine Nachfrist und wenn sich dann immer noch nichts tut übergibt man das seinem Anwalt. Dito wenn der Anspruch abgelehnt wird.

Aus den AGB einer dieser Anbieter: „(Name der Firma) übernimmt für Sie die Durchsetzung von Ansprüchen auf Ausgleichszahlung, die Ihnen auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/04 gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft möglicherweise zustehen („Forderung“). In besonders gelagerten Einzelfällen können auch andere Ansprüche, zum Beispiel auf Schadensersatz, geltend gemacht werden. (…) Als Rechtsdienstleister ist uns Ihre Vertretung vor den Zivilgerichten (außer in Mahnverfahren) nicht gestattet. Daher empfehlen wir Ihnen bei hinreichenden Erfolgsaussichten die Beauftragung eines Vertragsanwaltes („Anwaltsbeauftragung“) zur weiteren Durchsetzung der Forderung. (…) Wir erhalten für unsere Tätigkeit eine Erfolgsprovision in Höhe des im Bestellprozess in der Kostenübersicht angezeigten Prozentsatzes (z.B. 25 %) auf die durchgesetzten Gelder („Erfolgsprovision“) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.“

Gruss
K

Hi Kasi,

Du kannst es auch anders sehen. Es gibt viele Leute die keine Ahnung von dieser Materie haben. Die klicken das Zeug einmal in die Homepage und dann kriegen sie irgendwann Kohle. Sie müssen keine Briefe schreiben (mit denen wir uns leicht, diejenigen sich aber schwertun), sie müssen auf keine Fristen achten und nicht extra zum Rechtsanwalt latschen.

Fire and forget. Also ich finds praktisch, wenn auch teuer.

bye
Rolf

Hi Rolf,

ok, dann lass es mich so sagen: ICH würde die nicht brauchen.

Gruss
K

Hallo Kasi

ok, dann lass es mich so sagen: ICH würde die nicht brauchen.

Natürlich kann man den dafür nötigen Gang zum Amtsgericht auch selber beschreiten und - im Erfolgsfall - die gesamte Kohle einstreichen. Man trägt dann allerdings das Prozesskosten-Risiko.
Und wenn man an eine besonders hartleibige Fluggesellschaft wie Condor kommt, dann gibt’s z.B. die Hürde, dass beim zuständigen Amtsgericht Rüsselsheim angeblich um die 5000 Fälle anhängig sein sollen. So ein Polit-TV-Magazin. Da kann man sich - über das Kostenrisiko hinaus - schon auf eine lange Sache einstellen.
Ich persönlich habe die ganze Geschichte bei einer solchen „Agentur“ abgeladen, nachdem ich über ein Jahr bei Condor partout nicht weiterkam. Und dann hatte ich nach etwa einem halben Jahr im Rahmen eines Vergleiches 75% der für solche Fälle gesetzlich festgeschriebenen Kohle.

Gruß
Karl

Hi Karl,

„Man trägt dann allerdings das Prozesskosten-Risiko“

Und das hat man denen nicht wenn die ihren Anwalt losschicken?

Gruss
K

Hi Kasi,

genau das ist der Knackpunkt. Die übernehmen die Forderung, kriegen vom Geschädigten eine Vollmacht und ab diesem Moment wartet der Geschädigte nur noch auf die Kohle (vorausgesetzt das Ganze geht gut aus). Das Prozesskostenrisiko trägt die Kanzlei die hinter dem jeweiligen Portal steckt.

bye
Rolf