Anspruch auf Auszahlung

Wer kann mir weiterhelfen,
Ich wohne mit meiner Freundin seit ca. 5 Jahren in der Doppelhaushälfte ihrer Mutter und habe in das Haus 60000 EUR investiert wie kann ich im fall einer Trennung Ansprüche geltend machen oder wie müsste das vorher geklärt werden. Ihre Mutter hat zwar gesagt das sie die Haushälfte erbt aber davon habe ich doch auch nichts solange sie noch lebt ?

schon mal Danke für die Antworten

Guten Tag! Wer nicht im Grundbuchamt mit der Summe steht hat keinerlei Ansprüche an der Immobilie.
Ein Darlehensvertrag ist schon gut, bloß wenn kein Geld vorhanden? Ich selber lebe auch in so einem „Verhältnis“, allerdings Mutter-Sohn: Ich stehe mit der Summe die ich zum Hauskauf gegeben habe im Grundbuchamt - als Darlehen, denn sollte ich einmal ein Pflegefall werden, werde ich dieses Geld benötigen. Als sogenannten „Zins“ habe ich mir eine Wohnrecht auf den von mir benutzen Wohnanteil eintragen lassen. Somit kann z.B. auch nach dem Tod meines Sohnes, die dann ersten Erben: Ehefrau, Kind mich nicht hinausbuchsieren. Ferner kann man dieses Wohnanteil ggf. auch vermieten, wenn man nicht mehr selber drin wohnt. Verkaufen kann ich diesen Wohnanteil allerdings nicht! Aber alles muss über einen Notar laufen!!! Eine andere Sichtweise wäre z.B., Sie wohnen sicherlich ohne Miete in diesem Haus: 60000 Euro ergeben auch eine Miete von 1000 Euro monatlich in 5 Jahren!!!
MfG

Hallo,
wenn Sie 60.000,00 Euro in ein „fremdes Haus“ gesteckt haben, sollten Sie schnell dafür sorgen, dass Ihnen darüber ein Schuldschein und dann noch eine Absicherung im Grundbuch gegeben wird. Sonst kann ich für nichts garantieren. Was einer (Mutter) sagt, können Sie nicht verwenden, Sie gehen leer aus, wenn Sie nichts in der Hand und keine Absicherung im Grundbuch haben. Alle Möglichkeiten und Beispiele aufzulisten, würde zu weit führen.
Verlangen Sie das Geld oder eine „feste“ Absicherung, sonst können Sie Ihr Vermögen vergessen!
MfG
PB

Danke Für die Antwort habe mir sowas schon fast gedacht

Hallo,

soweit ich das überblicke, hätten Sie auch nicht davon, wenn die Mutter Ihrer Freundin stürbe. Sie sollten einfach einen Vertrag aufsetzen, wie sie das im Falle einer Trennung regeln. Am besten suchen Sie dazu einen Anwalt auf und lassen sich beraten. Denn das kann und darf in diesem Rahmen niemand so, wie es zweckdienlich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ohne irgendeine Absicherung ist die Investition leichtsinnig. Soweit ich informiert bin, wäre das Zurückholen auf dem Klageweg wenig aussichtsreich. Das Mindeste wäre ein kurzer Vertrag mit der Mutter und Partnerin, wonach die Summe anerkannt wird und zur Erstattung dann ansteht, wenn z.B. die Partnerin verstirbt, das Zusammenleben beendet ist usw. Richtig abgesichert wäre der Betrag aber erst dann, wenn dafür eine Hypothek (an guter Rangstelle im Grundbuch) eingetragen werden würde. Der Betrag könnte in diesem Rahmen auch als verzinsliches Darlehn deklariert werden. Für die Hyp. benötigen Sie ohnehin einen Notar: Dieser berät Sie besser, da Sie ihm a l l e weiteren Infos geben werden. Fast alle Fragen sind bei ihm kostenneutral. Ferner: Ein Testament oder Erbvertrag reicht für Sie in kritischen Situationen nicht!
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo lanzer ich kann Dir nur raten,alles schriftlich machen,die Rechnungen die du bezahlt aufzuheben im Steitfall gilt nur der Beweis.
l.G.das Schattengras.

hallo landzer
leider kann ich zu diesem thema keine auskunft erteilen.
tut mir leid.
lg sicha

Hallo,
ich würde die beschriebene Angelegenheit schriftlich regeln (evtl. notariell), da aus meiner Sicht eine Erberechtigung für Sie persönlich nicht vorliegt (wie selbst beschrieben ist es die Tochter). Da Sie sicherlich nicht im Grundbuch stehen und es keine Versicherung gibt, dass die Beziehung dauerhaft hält, eine Ehe lt. Beschreibung nicht besteht (einschließlich Ehevertrag), wüsste ich nicht, auf was bezogen Sie ohne Absicherung Ansprüche geltend machen könnten? Man kann auch annehmen, dass Sie im Rahmen einer Schenkung (aus der Beziehung heraus) das Geld investiert haben.
Viele Grüße
D.

Ich denke, das es nur über einen Vertrag möglich ist, sich abzusichern. Aber diese Frage wird nur ein Anwalt korrekt beantworten können.

Hallo, da weiß ich leider keinen Rat. In jedem Fall sollte alles schriftlich festgehalten werden. Ein Testament wäre auch ganz gut. Viel Glück

Gegenfrage:

  1. Einzige Inhaberin ist die Mutter deiner Freundin ?

  2. falls bauliche Veränderungen vorgenommen wurden,
    so lauten die Pläne und die Rechnungen mit
    Sicherheit auf den Namen der Mutter deiner Freundin.

  3. Also ist der Bauherr die Mutter deiner Freundin

Bei solch einem Betrag hätte ich mich anteilig als Eigentümer eintragen lassen.

Schlechte Karten würde ich sagen im Falle einter Trennung.

Auch wenn deine Freundin die doppelhaushälfte erbt, so gehört dir davon nichts und du hast auch keinen anspruch im Falle einter Trennung.
Selbst wenn du verheiratest bist mit Ihr und sie erbt, so hast du keinen Anspruch. Duz hättest bei einer Trennung nur Anspruch auf das was nach deiner Eheschliesung als Zugewinn feststellbar ist.

Leider ist das so.