Anspruch auf Bab oder Wohngeld

Hallo erstmal,

ich möchte dieses Jahr eine Ausbildung zum Zweiradmechatroniker machen, allerdings wird es schwer werden mit meiner Ausbildungsvergütung von 525€ Wohnung etc. zu bestreiten.
Wohnen bei meinen Eltern fällt flach da der Ausbildungsort ca 300km entfernt ist.
Ich bin 25 Jahre alt und habe vorher studiert, allerdings habe ich damals eine Höhere Berufsfachschule besucht und habe dort einen Staatlich geprüften Assistenten erworben.
Wird dieser mir als erstausbildung angerechnet oder nicht? Denn genau genommen habe ich bisher keinen Betrieb gefunden der mir dies als Ausbildung anerkennen würde.
Ebenfalls habe ich zu dieser Zeit nur Bafög erhalten und kein Bab.

Bei einem Telefonischem Gespräch meinten die Dame von der Babstelle das ich keinen Anspruch hätte und daher Hartz4 beantragen sollte, allerdings werde ich Hartz4 nicht bekommen da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe…
mir kommts ein wenig so vor als würden die jeweiligen Stellen sich der Verantwortung entziehen und jeden erstmal abwimmeln wollen…

Wenn kein Anspruch auf Bab besteht was für möglichkeiten hätte ich sonst?

Liebe Grüße

Hallo!

BAB gibts i.d.R. nur für die 1. Ausbildung. Ausnahme, die 2. Ausbildung baut darauf auf oder es wäre mit der 1. Ausbildung absehbar kein Job zu bekommen.

Leider kann ich mir unter der bisherigen (Fachschul)Ausbildung nichts vorstellen, vor allem was der Abschluss " Staatl. anerkannter Assistent" eigentlich sein soll.

Was für ein Berufsfeld wäre das ?  Und ob das angerechnet wird ? Das kann ja nur der Betrieb bzw. die Handwerkskammer sagen.

Wohngeld kann es schon geben. Das hängt ja wesentlich nur vom Einkommen und der Miethöhe ab.

Vielleicht muss man auch nebenbei noch arbeiten um mehr Geld zu bekommen, wenn das Azubi-Gehalt nicht reicht. Oder man muss bei Miete sparen, zieht in WG und senkt so die Kosten.

MfG
duck313

Hallo duck313,

danke für deine Antwort schonmal,
meine Fachrichtung für den staatlich geprüften Assistenten war kaufmänische Datenverarbeitung.
Ich bekomme ein Lehrjahr angerechnet aber auchnur aufgrund meines Fachabiturs…
also nicht wegen der „schulischen Ausbildung“.
Mit dieser schulischen Ausbildung würde ich nirgends eine direkteinstellung als Geselle bekommen.

MfG
Butzibutzi123

Fakt ist: Sie finden nachweislich mit der bereits absolvierten Ausbildung keinen Arbeitsplatz. Zweckmäßigerweise lassen Sie die Agentur f. Arbeit mehrere nachweisliche Vermittlungsversuche unternehmen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Bemühungen erfolglos geblieben sind. Auch sollten Sie sich von der Stelle bei der Agentur für Arbeit, bei der man Berufsausbildung beanträgt, den Grund der Ablehnung schriftlich bestätigen lassen, dass Sie keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können und auch den Grund der Ablehnung.
Dann besteht sehr wohl die Möglichkeit, dass Sie Arbeitslosengeld II (ALG-II), wie Hartz-IV korrekt heißt, beantragen. Auch wenn Sie nicht wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind Sie dem Grunde nach arbeits f ä h i g. Und Sie benötigen ja nicht den vollen Lebensunterhalt vom Jobcenter, sondern „nur“ ergänzend zu Ihrem Auszubildenden-Lohn. Aber ich bin zu wenig in diesem Bereich tätig, als dass ich Ihnen das zu 100% korrekt beantworten könnte. Mein Rat: gehen Sie schon mal zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter (können Sie beim Sozialamt erfragen) und schildern Sie offen Ihre Lage. Man wird Ihnen vermutlich sagen, dass zuerst der Ausbildungsvertrag vorliegen muss, dass man sieht, wieviel Sie netto verdienen werden. Ein Auszubildender hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle, ob man bei einer Zweitausbildung dann doch Wohngeld beantragen kann.
Beim Jobcenter kann man Ihnen im Hinblick auf die Berechnung der notwendigen Lebenshaltungskosten sagen, wie teuer ein Zimmer sein darf, um noch als angemessen angesehen zu werden. Und vermutlich wird man Sie fragen, weshalb Sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz in der Nähe Ihrer Eltern bemühen, um dann dort auch wohnen zu können. Alles Gute!

hallo, ich will versuchen auf deine Frage zu antworten.
also die von der BAB-Stelle haben dir gesagt du hättest keinen Anspruch,
aber du mußt ja deine Miete irgenwie bestreiten.
Hast du die Wohnung schon lange oder jetzt erst angemietet. Und du schreibst das du jetzt 25 Jahre bist.
Als erstes würde ich so schnell wie möglich einen Wohngeldantrag stellen, wenn der abgelehnt wird,
mit dieser Ablehnung
versuch es mit ergänzenden Hartz IV, stelle einen Antrag, reiche dazu all die Unterlagen dazu ein die benötigt werden.
Kopie PA
Kopie vom Mietsvertrag
Kopie Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt
Kopie Versicherungskarte
Kopie von deinem Ausbildungsvertrag (wann Beginn ist und was du an Geld bekommst)
Kopie von Haftplichtversicherung
Kopie von der Autoversicherung (falls du eins besitzt)
ich hoffe das ich nichts vergessen habe bei der Aufzählung der Unterlagen, versuchen würde ich es an deiner Stelle , die können dich ja nicht hängen lassen, die sollen doch froh sein, das du einen Ausbildungsplatz bekommen hast. würde mich freuen wenn du mir eine Nachricht gibst ob es geklappt hat.

Auch wenn Sie nicht wirklich dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen, sind Sie dem Grunde nach arbeits f ä h i g.

Und die Erwerbs(Arbeits)fähigkeit spielt inwiefern eine Rolle, wenn der Leistungsausschluss unmittelbar über den § 7 abs. 5 SGB II erfolgt?:

Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Hi,

danke erstmal für eure Antworten!
@qualle bin mir nichtso sicher ob die Leute vom AA das auch so herzlich sehen :wink:
Ich wohne im moment noch bei meinen Eltern und werde erst kurz vor Ausbildungsbeginn eine Wohnung anmieten.
Allerdings schwanke ich da noch sehr herum, denn wenn ich garkeine Zuschüsse erhalten sollte kann ich mir natürlich nur eine sehr sehr günstige Wohnung leisten und auch generell nichts nebenbei…

meinst du denn das es überhaupt Sinn macht irgendwas zu beantragen solang man keinen Mietvertrag in den Händen hält?

LG