Hallo Fragemaus,
bitte entschuldige, dass ich auf deine Frage zum Bafög nur kurz eingehe, sonst würde mein Rat so lang, dass er gestrichen wird. Deshalb bitte ich dich, suche im Internet unter Bafög. Hier zu dem Thema nur kurz folgendes:
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers.
Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.
Sucht im Behördenwegweiser nach dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Klärung von Einzelfragen stehen euch die Mitarbeiter sicherlich gern zur Verfügung. Es gibt mit Sicherheit aber auch an der Universität / Hochschule, an der dein Freund studieren möchte, eine zentrale Studienberatung, die mit viel Erfahrung weiterhelfen kann.
Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Diese Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden.
Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden die von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Es gibt verschiedene Arten der Förderung. Die Merkblätter geben euch wichtige Tipps und Hilfen zur Antragstellung. Ihr finden darin zu speziellen Themen Informationen über relevante rechtliche Fragen und vor allem zu den notwendigen Schritten. Die Merkblätter werden jeweils an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepaßt.
Rufe dir aus dem Internet das Merkblatt zu den Voraussetzungen der Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG ab.
Bei seinem geringen Einkommen hat dein Freund auch Anspruch auf Wohngeld (muss nicht zurückgezahlt werden). Auch hier bei der Wohngeldstelle Einzelheiten erfragen.
Das Verhalten der Eltern deines Freundes verstehe ich nicht, doch berechtigt es mich nicht, hier eine Wertung auszusprechen. Ich bin aber überzeugt, mit dir an seiner Seite, wird er den richtigen Weg finden. auch wenn es viel Lauferei zu den einzelnen Abteilungen bedeutet.
Ich drück euch beiden ganz fest die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet.
Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau