Anspruch auf Bafög ja oder nein?

Guten Tag,

Person X hat erste ausbildung wegen wohnungslosigkeit + Krankheit abgebrochen.

zweites Schulverhältnis wurde gem. § 47 (1) Satz 8 des Schulgesetzes beendet.

§ 47
Beendigung des Schulverhältnisses
(1) Das Schulverhältnis endet, wenn

  1. die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang durchlaufen oder die
    Schulpflicht erfüllt hat und ein Abschluss- oder Abgangszeugnis erteilt
    wird,

geplant hat person x: abitur. erreicht hat person x: FHR und Zulassung zu den Abiturprüfung, also Ziel nicht erreicht. (Krankheit + Wohnsituation hatte sich verschlimmert bishin zur vollen Erwerbsminderung und Rente welche bis Dato besteht.)

Person x plant: förderungsfähige Ausbildung.

Hat Person X Anspruch auf Bafög in Verbindung mit der Vorgeschichte?

LG LLN