Guten Tag,
Person X hat erste ausbildung wegen wohnungslosigkeit + Krankheit abgebrochen.
zweites Schulverhältnis wurde gem. § 47 (1) Satz 8 des Schulgesetzes beendet.
§ 47
Beendigung des Schulverhältnisses
(1) Das Schulverhältnis endet, wenn
- die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang durchlaufen oder die
Schulpflicht erfüllt hat und ein Abschluss- oder Abgangszeugnis erteilt
wird,
geplant hat person x: abitur. erreicht hat person x: FHR und Zulassung zu den Abiturprüfung, also Ziel nicht erreicht. (Krankheit + Wohnsituation hatte sich verschlimmert bishin zur vollen Erwerbsminderung und Rente welche bis Dato besteht.)
Person x plant: förderungsfähige Ausbildung.
Hat Person X Anspruch auf Bafög in Verbindung mit der Vorgeschichte?
LG LLN