meine Tochter (19) schreibt morgen ihre letzte Abiturklausur (Rheinland-Pfalz) und beabsichtigt danach zu studieren. Bisher wohnt sie mit mir (ich bin geschieden und alleinerziehend) zusammen und erhält Unterhalt von ihrem Vater, sowie Kindergeld.
Zum Studium möchte sie jetzt mit einer Freundin in eine eigene Wohnung ziehen.
Irgendwo habe ich gelesen, dass kein Anspruch auf öffentl. Gelder für Studierende mehr besteht, wenn sie die Möglichkeit haben, während des Studiums bei den Eltern zu leben.
Sie wird voraussichtlich entweder in Rheinland-Pfalz oder in Hessen studieren, zahlt also keine Studiengebühren.
Meine Frage: Kann mir jemand weiterhelfen, welche Ansprüche sie hat, bzw. ob sie in irgendeiner Form auch Zuschuß zur Miete erhalten würde? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Irgendwo habe ich gelesen, dass kein Anspruch auf öffentl.
Gelder für Studierende mehr besteht, wenn sie die Möglichkeit
haben, während des Studiums bei den Eltern zu leben.
Das gilt meist nur für Schüler einer schulischen Ausbildung.
Meine Frage: Kann mir jemand weiterhelfen, welche Ansprüche
sie hat, bzw. ob sie in irgendeiner Form auch Zuschuß zur
Miete erhalten würde?
Nur Bafög & Kindergeld.
Wohngeld gibt es nicht, da grundsätzlich Anspruch auf Bafög besteht.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Natürlich wird das Gehalt der Eltern angerechnet, da laut Gesetz die Eltern verpflichtet sind, die erste Ausbildung (oder Studium) zu finanzieren. Nur, wenn das Gehalt gering ist, besteht Anspruch auf Bafög. http://www.bafoeg-rechner.de/
man sollte auf jeden Fall immer einen Antrag auf Bafög stellen. Und wenn es nur ist, um den Ablehnungsbescheid zu bekommen.
Verpflichtet das Bafög-Amt nämlich die Eltern zur Zahlung von Unterhalt etc., können diese das evtl. bei den Steuern sinnvoll geltend machen. Dafür ist so ein Ablehnungsbescheid ganz günstig…
Klar wird das Gehalt der Eltern miteinbezogen! Ich hab mich auch mal mit dem REchner befasst, aber leider blicke ich da nicht durch…ich selbst erhalte seit 2 Jahren EU-Rente, hab das auch so angegeben - und laut Rechner wurde mir da ein „bereinigtes GEhalt“ angerechnet, nachdem ich etw 250 Euro Unterhalt an meine Tochter zahlen müsste, wenn sie eine eigene Wohnung beziehen würde.
Sollte das so sein, müsste ich Sozialhilfe anmelden, denn dann würden mir nach Abzug meiner eigenen Miete (2Zi,55qm =475 Euro) 250 Euro monatl. für Strom, Telefon und Lebensunterhalt bleiben…das ist doch wohl nicht Sinn der Sache?
Heißt das jetzt im Klartext, meine Tochter muss bis Studienende bei mir in unserer 2-Zi-Whg bleiben, weil ich ihr keinen Unterhalt zahlen kann? Der Verdienst meines gesch. Mannes ist auch nicht sonderlich hoch, zumal er noch unseren gemeinsamen Sohn zu versorgen hat, der noch Schüler ist.
Wo wende ich mich denn hin, um genauere Auskunft und einen Antrag zu bekommen?
Liebe Grüße und danke
chiara
Oder, noch besser, einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter beim entsprechenden Bafög-Amt vereinbaren. So auf Anhieb im Forum wird man dir bei deiner speziellen Situation wohl kaum weiterhelfen können.