Anspruch auf Baum?

Mieter A hat im Garten des Vermieters B einen Baum gepflanzt. Das Haus ist inzwischen an den Vermieter C verkauft worden. Nun hat sich Mieter A ein eigenes Haus gekauft und möchte den Baum mitnehmen. Darf er das ohne den Vermieter zu fragen?

Mieter A hat im Garten des Vermieters B einen Baum gepflanzt.
Das Haus ist inzwischen an den Vermieter C verkauft worden.
Nun hat sich Mieter A ein eigenes Haus gekauft und möchte den
Baum mitnehmen. Darf er das ohne den Vermieter zu fragen?

Hallo,

kommt darauf an. Hat der frühere Vermieter bei der Bepflanzung erklärt, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss, ist der Baum zu entfernen. Gibt es keine Vereinbarung kann der Mieter den Baum ohne Zustummung des neuen Vermieters nicht entfernen.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter

Mieter A hat im Garten des Vermieters B einen Baum gepflanzt.
Das Haus ist inzwischen an den Vermieter C verkauft worden.
Nun hat sich Mieter A ein eigenes Haus gekauft und möchte den
Baum mitnehmen. Darf er das ohne den Vermieter zu fragen?

Hallo,

der Mieter muss den Vermieter fragen, ob er den Baum entfernen darf. Ausnahme ! Es wurde bereits bei der Pflanzung vereinbart, dass bei Auszug der Baum zu entfernen ist. Allerdings ist Vorsicht geboten. Je nach Art des Baumes und örtkicher Satzung der Kommune kann es sogar erforderlich sein, dass das Fällen erlaubt werden muss.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG.

Grüsse Günter

Mieter A hat im Garten des Vermieters B einen Baum gepflanzt.
Das Haus ist inzwischen an den Vermieter C verkauft worden.
Nun hat sich Mieter A ein eigenes Haus gekauft und möchte den
Baum mitnehmen. Darf er das ohne den Vermieter zu fragen?

Hallo Mari,
ab einer Gewissen Größe gehört ein Baum zum Grundstück. Deine Erdbeerpflanzen kannst du mitnehmen. Bäumchen auch. Aber wo dann die Grenze zu einem Baum ist, ist fließend. Wie stark ist er mit dem Grundstück verbunden? Zerstörst du mit der Entnahme Ver- und Entsorgungsleitungen. Viele Fragen. Keine pauschale Antwort.
Ich würde lieber fragen.
Grüße
Ulf

Danke für die schnellen Antworten.

Gruß

Mari

Hi!

In Bayern müssen Pflanzen, die ein Mieter in seinem Eiegentum behalten will, regelmässig „abgestochen“ werden.
Ansonsten gehören sie zum Grundstück.

Grüße,

Mathias